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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Schöffenwahl 2023

Schöffenwahl 2023

Werden Sie Schöffin oder Schöffe!

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Frauen und Männer, die am Amtsgericht Landstuhl und Landgericht Zweibrücken als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Die Gemeinderäte und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Kaiserslautern schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Wahlamt, Zimmer 35, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, (Tel. 06372 / 922-0107).

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung an das Jugendamt des Landkreises Kaiserslautern.

Ausführliche Informationen über das Schöffenamt sowie die Formulare zur Bewerbung können unter www.bruchmuehlbach-miesau.de unter dem Suchbegriff „Schöffenwahl“ abgerufen werden.

Bruchmühlbach-Miesau, 10.02.2023
In Vertretung
Marcus Sauter, 1. Beigeordneter