Am Montag, 27.02.2023 um 18:30 Uhr findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung statt.
25. Sitzung des Verbandsgemeinderates
| Ort: | Bruchmühlbach-Miesau |
| Raum: | Großer Sitzungssaal d. Verbandsgemeindeverwaltung |
Tagesordnung
| Öffentlicher Teil: | |
| 1.) | Einwohnerfragestunde (vorsorglich)* |
| 2.) | Verleihung des Umwelt- und Naturschutzpreises 2022 |
| 3.) | Nachwahl eines Mitgliedes und von zwei stellvertretenden Mitgliedern im Schulträgerausschuss |
| 4.) | Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Einrichtungen der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau -Wasserversorgung- |
| 5.) | Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Einrichtungen der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau -Abwasserbeseitigung- |
| 6.) | Entlastung der Betriebsleitung der Einrichtung der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau -Wasserversorgung- für das Wirtschaftsjahr 2021 |
| 7.) | Entlastung der Betriebsleitung der Einrichtung der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau -Abwasserbeseitigung- für das Wirtschaftsjahr 2021 |
| 8.) | Vergabe des Auftrages "Zeitvertrag 2023" für die Straßenunterhaltung und Arbeiten der Kommunalen Betriebe in der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau |
| 9.) | Auftragsvergabe zur Inventarisierung aller zu prüfenden Brandschutzanlagen in allen Gebäude der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau |
| 10.) | Vorstellung des Konzepts der Arbeitsgruppe "Black-Out-Szenario / Notfallplanung" und Beschluss der weiteren Vorgehensweise |
| 11.) | Ermächtigung des Bürgermeisters zu Auftragsvergaben für den Bereich der Arbeitsgruppe "Black-Out-Szenario / Notfallplanung" |
| 12.) | Geldspende von der Volksbank Glan-Münchweiler für freies WLAN in unserem Waldwarmfreibad |
| 13.) | Spende des Fördervereins Grundschule Miesau an die Grundschule Miesau |
| 14.) | Vertragsangelegenheiten |
| 15.) | Mitteilungen |
| 15.a) Landesleistung an die Landkreise aufgrund § 3 c Landesaufnahmegesetz (AufnG RP); Verteilung der Mittel an die Verbandsgemeinden | |
| 15.b) Unterrichtung über Verträge der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau mit Rats- und Ausschussmitgliedern gemäß § 33 Abs. 2 GemO | |
| 15.c) Unterrichtung über die Nebentätigkeiten und Ehrenämter von Kommunalbeamten/innen auf Zeit gemäß § 119 Absatz 3 Landesbeamtengesetz (LBG) | |
| 16.) | Anfragen |
| Nichtöffentlicher Teil: | |
| 17.) | Personalangelegenheiten |
| 18.) | Mitteilungen |
| 19.) | Anfragen |
Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden; eine Zusatzfrage ist zugelassen.