zur Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gerhardsbrunn
für das Haushaltsjahr 2024 / 2025
Gem. § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) haben die Einwohner die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Einreichung von Vorschlägen zum Entwurf der Haushaltssatzung 2024 / 2025, des Haushaltsplans 2024 / 2025 und seinen Anlagen.
Diese Unterlagen liegen ab Bekanntmachung während der üblichen Öffnungszeiten (montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr) in der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Zimmer 40, bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme aus.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2024 / 2025, des Haushaltsplans 2024 / 2025 oder seiner Anlagen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau einzureichen.
Gerhardsbrunn, den 05.02.2024
Jürgen Bohl, Ortsbürgermeister