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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
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Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau am 02.02.2024

Aufgrund von Einwendungen gegen die Niederschrift der Ortsgemeinderatssitzung vom 09.11.2023 wurde die Niederschrift berichtigt.

Der Rat stimmte den Änderungen der Hauptsatzung bezüglich der Bildung eines Geschäftsbereichs für den ersten Beigeordneten in Paragraph 6 sowie der monatlichen Aufwandsentschädigung des ersten Beigeordneten mit Geschäftsbereich in Paragraph 8 zu.

Außerdem legte das Gremium in neuen Paragraphen 10 fest, dass die Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters gemäß § 12 Absatz 2 Satz 1 KomAEVO um 25 Prozent erhöht wird. Die Erhöhung erfolgt rückwirkend ab 01.08.2023 bis zum Ende der Legislaturperiode.

Als Ersatzperson für das ausgeschiedene Ausschussmitglied Herrn Christian Hirsch wurde Herr Jürgen Bleyer sowohl in den Hauptausschuss als auch in den Ausschuss für Entwicklung und Landschaftspflege/Umwelt gewählt.

Der Ortsgemeinderat behandelte die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Pfühlstraße“ und beschloss die sich daraus ergebende Fassung des Bebauungsplanes als Satzung. Diese wird gesondert öffentlich bekannt gemacht werden.

Auf Empfehlung des Werkausschusses beschloss der Rat die Senkung des Arbeitspreises für die „Allgemeinen Preise der Grund- und Ersatzversorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz“ zum 1. April 2024, für die Grundpreise dagegen eine Erhöhung.

Für die Ersatzversorgung wurde die Möglichkeit eingeräumt, das Preissegment an die aktuelle Preisentwicklung des Marktes anzupassen.

Die neuen Strompreise werden gesondert im Amtsblatt und in der Homepage veröffentlicht werden.

Der Rat stimmte der Änderung des Preisblattes der „Ergänzenden Bedingungen“ zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung zu. Die textlichen Festsetzungen in Ziffer 1-10 bleiben davon unberührt.

Die ergänzenden Bedingungen wurden im Jahr 2023 überarbeitet. Für den Netzbetrieb Strom werden unter anderem die Vorgaben für den Netzanschluss sowie deren Kosten geregelt. Durch eine Preiserhöhung beim Dienstleister wurde die Anpassung der Preise des Elektrizitätswerkes im Bereich „Netzanschluss Freileitung“ notwendig, um kostendeckend abrechnen zu können.

Das Gremium stimmte der Annahme der Spende der Sparkasse Kaiserslautern für die Kindertagesstätten in der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau in Höhe von insgesamt 1.390 Euro zu.

Der Rat versagte sowohl das Einvernehmen der Gemeinde zur planungsrechtlichen Zulässigkeit für den Neubau eines Einfamilienhauses in zweiter Reihe in der Schulstraße, Gemarkung Niedermiesau als auch für den Neubau eines Einfamilienhauses in zweiter Reihe in der Bahnhofstraße, ebenfalls Gemarkung Niedermiesau.

Das Gremium stimmte der Änderung der Vereinbarung über die Erbringung von Dienstleistungen zwischen der Verbandsgemeinde und dem Elektrizitätswerk der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau sowie einer Verpachtung eines Grundstücks in der Gemarkung Niedermiesau zu und vergab drei Grundstücke im Baugebiet „Pfühläcker-Zwerchfeld“.

Bruchmühlbach-Miesau, den 09.02.2024

Verbandsgemeindeverwaltung

Christian Hirsch, Bürgermeister