Ab März 2025 bis November 2025 wird in Rheinland-Pfalz der Zustand der FFH Pflanzen- und Tierarten wie z. B. des Hirschkäfers, der Gelbbauchunke, der Schlingnatter etc., sowie der Lebensraumtypen wie Moore, Heiden, Schluchtwälder - gemäß Artikel 11 der FFH-Richtlinie - regelmäßig beobachtet und dokumentiert (FFH-Monitoring).
Die dabei erhobenen Daten werden für ganz Deutschland bzw. das gesamte Bundesland zu einem Gesamtwert errechnet, der an die EU übermittelt wird. Die Erhebungen auf den Probeflächen haben keinen Einfluss auf die bestehende oder künftige Nutzung der Flächen. Die Kartierungen erfolgen im Auftrag des Landes, vertreten durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU). Für diese Untersuchung werden externe Kartierende beauftragt.
Damit die von LfU beauftragten Experten im Gelände zu erkennen sind, werden sie mit einem Schild ausgestattet. Das Schild ist mit einem Dienstsiegel versehen. Darüber hinaus werden die beauftragten Experten vom LfU verpflichtet, die Beauftragung im Fahrzeug bereitzuhalten.
Im Rahmen dieser Erhebung ist es den Kartierenden grundsätzlich erlaubt, Grundstücke zu betreten (§ 2 LNatSchG).
Mehr Informationen finden Sie hier: https://naturschutz.rlp.de/?q=Monitoring