Aus aktuellem Anlass weist die Ordnungsverwaltung darauf hin, dass beim Auslegen oder Ausstreuen von Vogelfutter - insbesondere während der Wintermonate - darauf zu achten ist, dass dieses ausschließlich für Singvögel zugänglich ist.
Futterstellen sind demnach so einzurichten, dass verwilderte Tauben, Ratten oder andere Tiere keinen Zugang zu dem Nahrungsangebot erhalten. Frei zugängliche Futterquellen (z.B. Rasenflächen im Garten) können dazu führen, dass verwilderte Tauben brüten und sich verstärkt vermehren. Eine erhöhte Taubenpopulation wiederum kann u.a. hygienische Probleme sowie gesundheitliche Risiken durch mögliche Krankheitsüberträger mit sich bringen. Die Taubenfütterung hat daher im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen sowie den tierschutzrechtlichen Empfehlungen zu erfolgen.
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden gebeten, ihre Futterstellen entsprechend zu kontrollieren und anzupassen.
Durch eine verantwortungsvolle Fütterung kann ein wichtiger Beitrag zum Schutz der heimischen Vogelwelt sowie zur Vermeidung unerwünschter Tieransammlungen geleistet werden.
Für Rückfragen steht Ihnen das Team der Ordnungsverwaltung unter 06372 / 922 - 0210 (Frau Kiefer) bzw. - 0212 (Frau Czerwinski) gerne zur Verfügung.
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