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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Wahlleiter

über die Einreichung von Wahlvorschlägen

für die Wahl des Gemeinderats sowie

für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters

der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 6. Februar 2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:

I.

Bei der am 9. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in der OrtsgemeindeBruchmühlbach-Miesau sind 24 Ratsmitglieder zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 48 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 60 zum Gemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein.

Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

III.

Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.

Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats sind bei dem Gemeindewahlleiter

Rüdiger Franz, Ortsbürgermeister, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Zimmer 39 (Amtszimmer des Ortsbürgermeisters)

oder bei der

Verbandsgemeindeverwaltung, Wahlamt (Zimmer 35), Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau

einzureichen.

Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei der Wahlleiterin für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters

Julia Hamm-Odenwald, Erste Beigeordnete, Flurstraße 28, 66892 Bruchmühlbach-Miesau

oder bei der

Verbandsgemeindeverwaltung, Wahlamt (Zimmer 35), Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau

einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 22. April 2024, 18 Uhr, ab.

V.

Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).

Bruchmühlbach-Miesau, den 12.02.2024

Der Wahlleiter für die Gemeinderatswahl

Gez. Rüdiger Franz, Ortsbürgermeister

Die Wahlleiterin für die Ortsbürgermeisterwahl

Gez. Julia Hamm-Odenwald, Erste Beigeordnete