In der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau wurde kürzlich im Ortsteil Miesau in der PfühlstraÃe und in der FeldstraÃe eine Tempo-30-Zone angeordnet. Dies hat zur Folge, dass im Kreuzungsbereich der genannten StraÃen die bisherige Vorfahrtsregelung (mit dem Verkehrszeichen âabknickende Vorfahrtâ) aufgehoben wurde. Die Tempo-30-Zone schlieÃt auch die darin liegenden StraÃenzüge Am Rothenhübel, Im Junkersgarten, BöswiesenstraÃe wie auch das angrenzende Neubaugebiet âPfühläcker - Zwerchfeldâ mit ein.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer*innen zu beachten, dass in der Tempo-30-Zone die allgemeine âRechts-vor-links-Regelungâ gilt. Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass auch die aktuellen Vorschriften zum Halten und Parken nach § 12 StraÃenverkehrsordnung (StVO) Anwendung finden. Danach ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen nur auf den dafür vorgesehenen Parkflächen gestattet, die entweder mit Fahrbahnmarkierungen oder Verkehrsschildern ausgewiesen ist.
Ihre StraÃenverkehrsbehörde