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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil
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Die Verbandsgemeinde informiert:

In der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau wurde kürzlich im Ortsteil Miesau in der Pfühlstraße und in der Feldstraße eine Tempo-30-Zone angeordnet. Dies hat zur Folge, dass im Kreuzungsbereich der genannten Straßen die bisherige Vorfahrtsregelung (mit dem Verkehrszeichen „abknickende Vorfahrt“) aufgehoben wurde. Die Tempo-30-Zone schließt auch die darin liegenden Straßenzüge Am Rothenhübel, Im Junkersgarten, Böswiesenstraße wie auch das angrenzende Neubaugebiet „Pfühläcker - Zwerchfeld“ mit ein.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer*innen zu beachten, dass in der Tempo-30-Zone die allgemeine „Rechts-vor-links-Regelung“ gilt. Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass auch die aktuellen Vorschriften zum Halten und Parken nach § 12 Straßenverkehrsordnung (StVO) Anwendung finden. Danach ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen nur auf den dafür vorgesehenen Parkflächen gestattet, die entweder mit Fahrbahnmarkierungen oder Verkehrsschildern ausgewiesen ist.

Ihre Straßenverkehrsbehörde