gemäß § 114 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)
Feststellung des Jahresabschlusses 2021
und Beschluss über die Entlastung
Der Ortsgemeinderat Lambsborn hat in seiner Sitzung am 11.02.2026 die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2021 beschlossen und dem Bürgermeister und den Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt.
Bekanntmachung, Offenlegung und Einsichtnahme des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss mit allen Anlagen der Ortsgemeinde Lambsborn liegen gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.12.2024 (GVBl. S. 473, 475)
in der Zeit von
Freitag, 20.02.2026 bis einschließlich Montag, 02.03.2026
im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, Zimmer 40, während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Bruchmühlbach-Miesau, den 13.02.2026
Markus Schwarz, Ortsbürgermeister