Der Antrag der Grundstückseigentümer auf Befreiung vom Anschluss und Benutzungszwang im Zusammenhang mit der Entnahme von Grundwasser für die Gartenbewässerung für ein Anwesen in der Straße „Im Wolfsacker“ wurde vom Ausschuss abgelehnt.
Der Ausschuss vergab für brutto rund 28.000 Euro folgende Aufträge an das Ingenieurbüro Obermeyer GmbH & Co.KG aus Kaiserslautern:
Einleiterlaubnisanträge (gehobene Erlaubnis) für die betroffenen Entlastungsbauwerke und die Kläranlage Lambsborn selbst
Eine Schmutzfrachtberechnung nach der aktuellen DWA-A102-Richtlinie zum Nachweis der Entlastungsbauwerke RÜB und RÜ im Einzugsgebiet der Kläranlage Lambsborn
Eine Retentionsfilterstudie (Rahmenbedingungen und Kostenrahmen für eine angenommene Filterfläche von 1.000 m² Grundfläche) bei der Kläranlage Lambsborn