1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 und 2025
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
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| 1. Der Entwurf der Haushaltssatzung liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Haushaltsjahre 2024 und 2025, nach Zuleitung an den Verbandsgemeinderat, in der Zeit vom 01.03.2024 bis zur Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr) in der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Zimmer 47, zur Einsichtnahme aus. |
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| Außerdem steht der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet, unter www.bruchmuehlbach-miesau.de bereit. |
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| 2. Die Einwohnerinnen und Einwohner in der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau haben ab dem 01.03.2024 die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen, (bis 14.03.2024) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Haushaltsjahr 2024 und 2025 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau oder elektronisch an info@vgbm.de einzureichen. Der Verbandsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |
Bruchmühlbach-Miesau, den 22.02.2024
Christian Hirsch, Bürgermeister