Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung
der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2025
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
- Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 liegt nach Zuleitung an den Verbandsgemeinderat in der Zeit vom 28.02.2025 bis zur Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat, während der üblichen Öffnungszeiten (montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr) in der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Zimmer 47, zur Einsichtnahme aus.
Außerdem steht der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet, unter www.bruchmuehlbach-miesau.de bereit. - Die Einwohnerinnen und Einwohner in der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen (bis 13.03.2025), bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau oder elektronisch an info@vgbm.de einzureichen. Der Verbandsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Bruchmühlbach-Miesau, den 24.02.2025
Christian Hirsch, Bürgermeister