Abgrenzung Geltungsbereich
Geltungsbereich
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf
„Am Schulacker“ der Ortsgemeinde Göllheim in der Zeit vom
13.01.2023 bis einschl. 13.02.2023
in der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt (Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB). Während dieser Zeit kann sich die Bevölkerung über die allgemeinen Ziele und den Zweck der Planung informieren. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es wird empfohlen einen Termin zur Einsichtnahme unter 06351/4909-47 oder 4909-0 zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Lage (Kurzbeschreibung)
Das Plangebiet befindet sich westlich der Ortslage von Göllheim, nördlich der K 80 und östlich der Dyckerhoffstraße. Der Geltungsbereich umfasst dabei eine Fläche von ca. 10,55 ha.
Abgrenzung des Plangebiets
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Schulacker“ umfasst die Flächen mit den Flurstücksnummern 2029/13, 2029/14, 2029/15, 2029/16, 2029/17, 2022/2, 2377/4, 2377/5, 2377/6, 2378 und 2379 sowie Teile der Flurstücke 2376/1 (Pflegeweg), 2375 (Straßenverkehrsfläche) und 2029/12.
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt (unmaßstäbliche Abgrenzung des Bebauungsplans „Am Schulacker“):
Der Geltungsbereich ist in der Anlage zur Bekanntmachung zeichnerisch dargestellt.
Allgemeine Ziele und Zweck der Planung
In der Ortsgemeinde Göllheim werden derzeit die letzten Gewerbe- und Industriegebietsflächen veräußert. Aus diesem Grund möchte die Ortsgemeinde Göllheim ein weiteres Gebiet für Gewerbebetriebe ausweisen.
Innerhalb des Donnersbergkreises ist die Verbandsgemeinde Göllheim ein wichtiger wirtschaftlicher Standort für klein- und mittelständische Betriebe sowie Großbetriebe des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes. Aufgrund des vorhandenen Gewerbebesatzes und der Lage an der B47 mit unmittelbarem Anschluss an die A63, A61 und A6 verfügt die Ortsgemeinde Göllheim über günstige Entwicklungsvoraussetzungen und macht die Gemeinde auch für Gewerbeentwicklungen überörtlich agierender Betriebe attraktiv.
Bei der Suche nach geeigneten Flächen für eine gewerbliche Entwicklung mit überörtlicher Bedeutung ist ein Anschluss an die überörtliche Verkehrsverbindung von zentraler Bedeutung. Die Orientierung zur B 47 mit Anschluss an die A 63 ist somit entscheidend. Im Anschluss an bestehende Gewerbegebiete westlich der Ortslage von Göllheim sind die Grundvoraussetzungen erfüllt. So hat das Gebiet eine günstige Verkehrsanbindung zur B 47, K 83 sowie zur A 63. Hinzuzufügen ist auch die Lage am Rande von Göllheim, sodass eine Ortsdurchfahrt nicht nötig ist. Hierdurch wird der zu erwartende Verkehr weitestgehend aus dem bestehenden Siedlungsraum ferngehalten.
Aufgrund der attraktiven Verkehrsanbindung des Gebietes (B47 süd-/westlich, K80 südlich angrenzend, A63 ca. 2 km westlich) sowie den im Bestand umliegenden Gewerbebetrieben soll durch die Neuausweisung von Flächen zum einen den ortsansässigen Betrieben die Möglichkeit zur Ansiedlung sowie Erweiterung geboten werden. Durch die Überplanung des Gebietes sollen zudem günstige Voraussetzungen, für die von der Ortsgemeinde Göllheim angedachte bedarfs- und nachfragegerechte Entwicklung der ortsansässigen Betriebe sowie Potenziale für mögliche Neuansiedlungen von Unternehmen, geschaffen werden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Am Schulacker“ sollen in der Ortsgemeinde Göllheim die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neuausweisung in Form eines Gewerbegebiets geschaffen werden.
Hinweis:
Gegenstand der Auslegung sind die Planzeichnung im Vorentwurf, die textlichen Festsetzungen und die Begründung mit integriertem Umweltbericht im Vorentwurf, dem Artenschutzgutachten und der klimaökologischen Untersuchung.
Die Unterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Fachbereich II, Zimmer 2.11, Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3 in 67307 Göllheim während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Diese sind zurzeit montags und dienstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und an Donnerstagen von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Dienstleistungsabend).
Zudem stehen die Unterlagen auch zusätzlich auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Göllheim zur Ansicht bereit.