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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 1/2024
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Bekanntmachung Wirtschaftsplan 2024

Abwasserzweckverband Mittleres Pfrimmtal

- Abwasserwerk-

Wormser Straße 110

67590 Monsheim

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Pfrimmtal hat aufgrund von § 7 des Zweckverbandsgesetzes in Verbindung mit §§ 95 ff der Gemeindeordnung sowie der § 3 Abs.2 Nr.1 und §§ 16 ff Eigenbetriebsverordnung am 06.11.2023 für das Wirtschaftsjahr 2024 folgende

Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan

beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird. Die Kreisverwaltung Alzey-Worms, Alzey, hat mit Schreiben vom 11.12.2023 mitgeteilt, dass gegen die Haushaltssatzung keine Bedenken geltend gemacht werden.

§ 1

Der Wirtschaftsplan wird für das Wirtschaftsjahr 2024 festgesetzt

im Erfolgsplan

in den Erträgen und Aufwendungen auf jeweils

2.834.760,00 €

im Vermögensplan

in den Einnahmen und Ausgaben auf jeweils

3.735.000,00 €

§ 2

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsplan 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 150.000,- EUR festgesetzt.

§ 3

Der Zweckverband erhebt Umlagen nach § 6 der Verbandsordnung, über die folgendes bestimmt wird:

Die vorläufige Betriebskostenumlage für das Wirtschaftsjahr wird im Erfolgsplan festgesetzt für

die VG Göllheim —  (33 %)

die VG Kirchheimbolanden —  (52 %)

die VG Monsheim —  (15 %)

Die Investitionskostenumlage des Verbandes im Wirtschaftsjahr 2024 wird nach Maßgabe des auf die beteiligten Verbandsgemeinden entfallenden Investitionsgeschehens erhoben.

§ 4

Es gilt die am 06.11.2023 von der Verbandsversammlung beschlossene Stellenübersicht.

§ 5

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Hinweis:

Die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2024 liegt vom 15.01.2024 bis einschließlich 19.01.2024 während der Dienststunden bei den Verbandsgemeindewerken der Verbandsgemeinden Göllheim, Kirchheimbolanden und Monsheim sowie beim Abwasserzweckverband in der Kläranlage Monsheim zu jedermann Einsichtnahme öffentlich aus.

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1.

Ausschließungsgründe (§22 Abs. 1 Gemeindeordnung) und

2.

die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Abwasserzweckverbandes Mittleres Pfrimmtal ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Abwasserzweckverband Mittleres Pfrimmtal geltend gemacht werden.

Monsheim, den 19.12.2023
gez. Steffen Antweiler
Verbandsvorsteher