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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil - 185 breit
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Bekanntmachung

Mit Bescheid vom 10.12.2024 erteilt die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in 67603 Kaiserslautern der Verbandsgemeindewerke Göllheim die Änderung der Erlaubnis vom 06.03.2012 für die Einleitung von nicht behandlungsbedürftigem Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Süd IX“ einschließlich angrenzendem Außengebiet in der Ortsgemeinde Göllheim über straßenbegleitendes Muldensystem und einen Zulaufgraben im Bereich der Mulde 1 in den Königsgraben (Gewässer III. Ordnung)

Es wird darauf hingewiesen, dass

eine Ausfertigung des Erlaubnisbescheides mit dazugehörendem Plansatz bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Straße 1 – 3, Fachbereich II, in 67307 Göllheim in der Zeit vom

13.01.2025 bis einschließlich 27.01.2025

zur Einsicht ausliegt;

mit dem Ende der Auslegungsfrist der Erlaubnisbescheid gegenüber den nicht bekannten Betroffenen als zugestellt gilt;

Rechtsbehelfe gegen die Erlaubniserteilung grundsätzlich nur von Personen eingelegt werden können, die im förmlichen Verfahren bereits form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben.

Göllheim, 02. Januar 2025
gez.
Werner Radetz
Werkleiter