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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 10/2023
Amtlicher Teil - 185 breit
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Bekanntmachung zur Wahl

Am Sonntag, dem 12. März 2023, wird die Wahl der / des hauptamtlichen Bürgermeisterin / Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Göllheim durchgeführt. Die Wahlhandlung dauert von 8 bis 18 Uhr.

I.

Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein erhalten hat.

Wer nicht brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und der Personalausweis, bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ein gültiger Pass oder Passersatz, bereitgehalten werden.

II.

Die Gemeinden der Verbandsgemeinde Göllheim sind in folgende Stimmbezirke eingeteilt:

Ort Wahllokal Zugang

Albisheim (Pfrimm)

Stimmbezirk 101

Dorfgemeinschaftshaus, kleiner Saal

barrierefrei

Albisheim (Pfrimm)

Stimmbezirk 102

Dorfgemeinschaftshaus, großer Saal

barrierefrei

Biedesheim

Stimmbezirk 101

Dorfgemeinschaftshaus

barrierefrei

Bubenheim

Stimmbezirk 101

Gemeinschaftshalle

barrierefrei

Dreisen

Stimmbezirk 101

Dorfgemeinschaftshaus, großer Saal

barrierefrei

Einselthum

Stimmbezirk 101

neu: Haus der Vereine

barrierefrei

Göllheim

Stimmbezirk 101

Haus Gylnheim 1, Partnerschaftsraum

barrierefrei

Göllheim

Stimmbezirk 102

Haus Gylnheim 2, großer Saal

barrierefrei

Göllheim

Stimmbezirk 103

Grundschule am Königspfad, Mehrzweckraum

barrierefrei

Göllheim

Stimmbezirk 104

Grundschule am Königspfad, Musikraum

barrierefrei

Immesheim

Stimmbezirk 101

Dorfgemeinschaftshaus (Schulhaus)

nicht barrierefrei

Lautersheim

Stimmbezirk 101

neu: Gemeindehalle am Sportplatz

barrierefrei

Ottersheim

Stimmbezirk 101

Dorfgemeinschaftshaus

barrierefrei

Rüssingen

Stimmbezirk 101

Dorfgemeinschaftshaus

barrierefrei

Standenbühl

Stimmbezirk 101

Dorfgemeinschaftshaus

barrierefrei

Weitersweiler

Stimmbezirk 101

Bürgertreff

barrierefrei

Zellertal-Harxheim

Stimmbezirk 101

Kindertagesstätte

barrierefrei

Zellertal-Niefernheim

Stimmbezirk 102

Dorfgemeinschaftshaus

nicht barrierefrei

Zellertal-Zell

Stimmbezirk 103 Haus Heimatverein

barrierefrei

III.

Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Wahlraum wählen wollen, können noch bis

Freitag, den 10.03.2023, 18 Uhr,

einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen.

Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden weder im Wählerverzeichnis nachgetragen worden sind noch einen Wahlschein von Amts wegen erhalten haben.

IV.

Zur Wahl erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel, in dem die Bewerberinnen und Bewerber unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Berufes oder Standes und der Anschrift aufgeführt sind. Die Wählerinnen und Wähler geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber sie ihre Stimme geben wollen. Erhält bei der Wahl keine Bewerberin und kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am

Sonntag, dem 26. März 2023, von 8 bis 18 Uhr,

eine Stichwahl statt.

V.

Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlzelle den Stimmzettel entsprechend der Vorfaltung so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den/die Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher dies gestattet.

VI.

Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein für die Wahl des Bürgermeisters haben, können nur durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Str. 1-3, 67307 Göllheim, Wahlamt, Zimmer Nr. 1.4 die Briefwahlunterlagen beschaffen. Die Wählerinnen und Wähler haben die wichtigen Hinweise und den Wegweiser für die Briefwahl auf den Merkblättern zu beachten, um im Wege der Briefwahl gültig zu wählen.

Die Wählerinnen und Wähler, die ihre Briefwahlunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim selbst in Empfang nehmen, können an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Versenden sie die Wahlbriefe durch die Post, müssen sie diese so rechtzeitig an die angegebenen Stellen absenden, dass sie dort spätestens am Wahltag eingehen. Werden die Wahlbriefe zu den angegebenen Stellen überbracht, so müssen sie dort spätestens bis zum Ende der Wahlzeit eingehen. Die Wahlzeit endet um 18.00 Uhr.

VII.

Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.

Göllheim, den 23.02.2023
(Dienstsiegel)
Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim
gez.
Dieter Hartmüller
Wahlleiter