1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 07.03.2024 dem Verbandsgemeinderat Göllheim zugeleitet.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung, Freiherr-vom-Stein-Straße 3, Göllheim, Zimmer 3.2, Fachbereich Finanzen, öffentlich bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
Die allgemeinen Öffnungszeiten sind montags und dienstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr, mittwochs und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Dienstleistungsabend).
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Fachbereich Finanzen, Freiherr-vom-Stein-Straße 3, 67307 Göllheim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.
Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.