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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil - 185 breit
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1. Änderung der Hauptsatzung

der Ortsgemeinde Albisheim (Pfrimm) vom 29. Januar 2025

Der Gemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

Artikel I

(1) Die Hauptsatzung wird wie folgt geändert:

1. § 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

§ 5

Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Gemeinderates

(2) Die Entschädigung wird gewährt in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 15,00 € pro Sitzung (Gemeinderat und Ausschüsse).

Artikel II

In-Kraft-Treten

(1) Diese Satzung tritt rückwirkend ab 01.07.2024 in Kraft.

Albisheim (Pfrimm), den 29. Januar 2025
gez.
Ronald Zelt
Ortsbürgermeister

Allgemeine Hinweise:

Gemäß § 24 Abs. 6 Satz 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens-oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt

nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

    oder

  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.