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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil - 185 breit
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Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters in Biedesheim

über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters in Biedesheim

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 24. Januar 2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:

I.

Bei der am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in

Biedesheim

sind 12 Ratsmitglieder zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 24 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 25 zum Gemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein.

Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

III.

Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.

Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats sind bei dem Gemeindewahlleiter

Ortsbürgermeister Armin Wendel

in 67308 Biedesheim, Hauptstraße 27

oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Wahlbüro, Zimmer Nr. 1.5

in 67307 Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Str. 1-3

einzureichen.

Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters

Ortsbürgermeister Armin Wendel

in 67308 Biedesheim, Hauptstraße 27

oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Wahlbüro, Zimmer Nr. 1.5

in 67307 Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Str. 1-3

einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft

am Montag, dem 22. April 2024, 18 Uhr,

ab.

V.

Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).

Biedesheim, den 14. März 2024
gez. Armin Wendel
Wahlleiter für die Wahl des Gemeinderats und für die Wahl der Ortsbürgermeisterin bzw. des Ortsbürgermeisters