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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil - 185 breit
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Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Ortsbeiräte Harxheim, Niefernheim und Zell, des Gemeinderats Zellertal sowie für die Wahl der Ortsvorsteherinnen bzw. der Ortsvorsteher der Ortsteile Harxheim, Niefernheim, Zell und für die Wahl der Ortsbürgermeisterin bzw. des Ortsbürgermeisters Zellertal

über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Ortsbeiräte Harxheim, Niefernheim und Zell, des Gemeinderats Zellertal sowie für die Wahl der Ortsvorsteherinnen bzw. der Ortsvorsteher der Ortsteile Harxheim, Niefernheim, Zell und für die Wahl der Ortsbürgermeisterin bzw. des Ortsbürgermeisters Zellertal

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 24. Januar 2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:

I.

Bei der am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in

Zellertal

sind 16 Ratsmitglieder zu wählen.

Bei der am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahl der Ortsbeiräte sind

im Ortsbezirk Harxheim

11 Ortsbeiratsmitglieder

im Ortsbezirk Niefernheim

5 Ortsbeiratsmitglieder

im Ortsbezirk Zell

5 Ortsbeiratsmitglieder

zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 32 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 30 zum Gemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbeirats des Ortsbezirks Harxheim dürfen höchstens 22 Bewerberinnen und Bewerber,

in einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbeirats des Ortsbezirks Niefernheim und des Ortsbezirks Zell dürfen höchstens 10 Bewerberinnen und Bewerber,

für die Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers darf jeweils nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl der Ortsbeiräte kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.

Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 25 zum Ortsbeirat des Ortsbezirks Harxheim

wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).

Die Wahlvorschläge zum Ortsbeirat Niefernheim und zum Ortsbeirat Zell bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, gem. § 16 Abs. 2 KWG.

Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

III.

Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.

Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbeiräte und der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher sind bei dem Gemeindewahlleiter

Ortsbürgermeister Christian Lauer

67308 Zellertal / Niefernheim, Herrwiese 25

oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Wahlbüro, Zimmer Nr. 1.5

in 67307 Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Str. 1-3

einzureichen.

Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters

Ortsbürgermeister Christian Lauer

67308 Zellertal / Niefernheim, Herrwiese 25

oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Wahlbüro, Zimmer Nr. 1.5

in 67307 Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Str. 1-3

einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft

am Montag, dem 22. April 2024, 18 Uhr,

ab.

V.

Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).

Zellertal, den 14. März 2024
gez. Christian Lauer
Wahlleiter für die Wahl des Gemeinderats, sowie für die Wahl der Ortsbeiräte und der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher und für die Wahl der Ortsbürgermeisterin bzw. des Ortsbürgermeisters