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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 12/2026
Amtlicher Teil - 185 breit
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Rüssingen - amtlich

gem. § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) für die Haushaltssatzung 2026/2027 der Ortsgemeinde Rüssingen

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2026/2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2026/2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Gemeinderat Rüssingen zugeleitet.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2026/2027 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung, Freiherr-vom-Stein-Straße 3, Göllheim, Zimmer 3.1, öffentlich bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus.

Die allgemeinen Öffnungszeiten sind montags und dienstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr, mittwochs und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Dienstleistungsabend).

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Rüssingen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Freiherr-vom-Stein-Straße 3, 67307 Göllheim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2026/2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Rüssingen, den 19.03.2026
gez.
Steffen Antweiler
Ortsbürgermeister