Das Wahlamt der Verbandsgemeinde Göllheim informiert, dass die Beantragung des Onlinewahlscheins bis einschließlich zum 17.04.2023 möglich ist. Danach ist keine Onlinewahlscheinbeantragung mehr möglich.
Bis zum 19.04.2023, 11:00 Uhr können Sie die Briefwahlunterlagen postalisch, per Einwurf in den Briefkasten der Verbandsgemeindeverwaltung, sowie per E-Mail wahlen@vg-goellheim.de beantragen.
Bei Anträgen, die später eingehen, kann nicht mehr garantiert werden, dass diese auf dem Postweg rechtzeitig bis zur Wahl bei Ihnen eintreffen.
Ab dem 20.04.2023 ist nur noch eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen beim Wahlamt der Verbandsgemeinde Göllheim möglich.