1. Grundflächenverzeichnis für die Jagdgenossenschaft Weitersweiler, Bennhausen, Jakobsweiler
Das Grundflächenverzeichnis für die Jagdgenossenschaft Weitersweiler, Bennhausen, Jakobsweiler liegt in der Zeit
vom 02. April 2024 bis zum 16. April 2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Str. 3, Zimmer 2.14, Fachbereich 2 (Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen), während der Öffnungszeiten der Verwaltung z.Zt. montags und dienstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Dienstleistungsabend), mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung öffentlich aus.
Während dieser Zeit können alle Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der im Jagdbezirk liegenden Grundstücke oder ihre mit Vollmacht versehenen Beauftragten das Verzeichnis einsehen und Einsprüche gegen die Richtigkeit der Eintragungen geltend machen.
Werden innerhalb dieser Frist keine Einsprüche erhoben, so gilt das Grundflächenverzeichnis mit Ablauf dieser Frist als festgestellt.
Es wird empfohlen, einen Termin zur Einsichtnahme unter der Telefon-Nr. 06351/4909-43 zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
2. Versammlung der Jagdgenossenschaft des Jagdbezirkes Weitersweiler, Bennhausen, Jakobsweiler
Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen des Jagdbezirkes Weitersweiler, Bennhausen, Jakobsweiler werden hiermit zu einer am
Mittwoch, den 17. April 2024 um 19.30 Uhr,
im Bürgertreff
in Weitersweiler, Am Sportplatz,
stattfindenden Genossenschaftsversammlung eingeladen.
Einlass ist bereits ab 19.15 Uhr zur Registrierung der Stimmenanteile (Personen- und Flächenstimmen).
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Abrechnung und Verteilung der Jagdpachteinnahmen für das Jagdjahr 2023/2024 |
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| hier: Erteilung des Einvernehmens und der Entlastung |
| 3. | Verzicht auf die Erhöhung des Jagdpachtpreises ab 01.04.2024 für den Jagdbezirk Weitersweiler, Bennhausen, Jakobsweiler |
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| hier: Beratung und Beschlussfassung |
| 4. | Bekanntgabe des Ergebnisses der überörtlichen Prüfung der Jagdgenossenschaft Weitersweiler, Bennhausen, Jakobsweiler |
| 5. | Sonstiges und Informationen |
Bei der Genossenschaftsversammlung sind nur die jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer (Jagdgenossinnen und Jagdgenossen) oder die mit einer schriftlichen Vollmacht des Grundstückseigentümers versehenen Personen stimmberechtigt. Mehr als drei Vollmachten dürfen keine Jagdgenossin und kein Jagdgenosse in ihrer bzw. seiner Person vereinigen.
Bei Grundstücken, die im Miteigentum oder Gesamthandeigentum mehrerer Personen stehen, kann das Stimmrecht nur von einem Miteigentümer einheitlich ausgeübt werden.