Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Friedhofsverwaltung möchte darauf aufmerksam machen, dass auf Wiesengrabstätten laut den aktuellen Friedhofssatzungen der Ortsgemeinden kein Grabschmuck abgelegt werden darf. Ausnahme ist der Blumenschmuck anlässlich der Beisetzungen.
Da ab April wieder eine regelmäßige Wiesenpflege seitens der Gemeinden stattfindet, ist der über Winter geduldete Grabschmuck bis zum 14.04.2023 zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist räumen die Ortsgemeinden die Grabfläche ohne nochmalige Aufforderung.