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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 15/2026
Amtlicher Teil - 185 breit
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Albisheim - amtlich

Bekanntmachung

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch wird bekanntgemacht, dass der Gemeinderat Albisheim in seiner Sitzung am 10.09.2025 den Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes „Ortsmitte, Erweiterungsplan I - 2. Änderung“, beschlossen hat.

Die Ortsgemeinde Albisheim beabsichtigt, das bestehende Ärztehaus durch einen Anbau zu erweitern, um zusätzliche Behandlungsräume zu schaffen. Ziel ist es, den wachsenden Bedarf an medizinischer Versorgung im Ortszentrum zu decken und die Praxisabläufe der Einrichtung zu verbessern. Der derzeitig gültige Bebauungsplan „Ortsmitte, Erweiterungsplan I, 1 Änderung mit 1. Teiländerung Ortsmitte“ lässt diese bauliche Erweiterung in der geplanten Form nicht zu.Daher ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, um die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens zu schaffen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes ermöglicht es, die Festsetzungen gezielt auf das Vorhaben abzustimmen. Dazu gehören insbesondere Lage, Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen, sowie Stellplatzregelungen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass das Vorhaben städtebaulich verträglich ist und die Nachbarschaft nicht unangemessen beeinträchtigt wird.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Nach § 13a Abs. 2 BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Dies bedeutet insbesondere:

Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist nicht erforderlich, da keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind;

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen;

Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich;

Das Verfahren kann verkürzt abgewickelt werden, wodurch Planungs- und Genehmigungsprozesse effizienter gestaltet werden.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet, die den Erweiterungsbedarf des Ärztehauses abdeckt und gleichzeitig die städtebaulichen Belange der Ortsgemeinde wahrt.

Lage und Größe:

Der zukünftige Geltungsbereich erstreckt sich über eine Fläche von ca. 1.090 m² und liegt nördlich der Ortslage Albisheim entlang der Hauptstraße. Er befindet sich im Geltungsbereich des aktuell rechtsgültigen Bebauungsplanes „Ortsmitte, Erweiterungsplan I, 1. Änderung mit 1. Teiländerung Ortsmitte.

Geltungsbereich

Der zukünftige Geltungsbereich umfasst vollständig das Flurstück 96/6 der Gemarkung Albisheim.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt (unmaßstäbliche Abgrenzung des Bebauungsplanes „Ortsmitte, Erweiterungsplan I - 2. Änderung“):

 

Der Geltungsbereich (maßstabsgetreu) des Entwurfes des Bebauungsplanes kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Fachbereich II, während der üblichen Öffnungszeiten, Mo.-Di. jeweils von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, an Donnerstagen von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags und mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, eingesehen werden.

Albisheim, den 25.03.2026
gez. Zelt
(DS)
Ortsbürgermeister
 

Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes „Ortsmitte, Änderungsplan I - 2. Änderung“ der Ortsgemeinde Albisheim