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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 15/2026
Amtlicher Teil - 185 breit
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Albisheim - amtlich

Bekanntmachung

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wird bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf „Ortsmitte – 1. Teiländerung“ der Ortsgemeinde Albisheim in der Zeit vom

10.04.2026 bis einschl. 29.05.2026

in der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt (Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB). Während dieser Zeit kann sich die Bevölkerung über die allgemeinen Ziele und den Zweck der Planung informieren. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es wird empfohlen einen Termin zur Einsichtnahme unter 06351/4909-42 oder 4909-0 zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden.

Lage und Größe

Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Bereich der Ortslage Albisheim und umfasst eine Fläche von rund 4.700 m².

Geltungsbereich

Der zukünftige Geltungsbereich beinhaltet das Flurstück 305/10 vollständig sowie Teilflächen des Flurstücks 305/23 in der Gemarkung Albisheim.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt (unmaßstäbliche Abgrenzung des Bebauungsplans „Ortsmitte – 1. Teiländerung“):

 

Der Geltungsbereich ist in der Anlage zur Bekanntmachung zeichnerisch dargestellt.

Allgemeine Ziele und Zweck der Planung

Hinweis:

Die Ortsgemeinde Albisheim beabsichtigt, den bestehenden Bebauungsplan „Ortsmitte“ im Rahmen einer Teiländerung anzupassen. Hintergrund ist die geplante Erweiterung des bestehenden EDEKA-Marktes, durch die die wohnortnahe Versorgung dauerhaft gesichert und verbessert werden soll.

Im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan ist die betroffene Fläche als Mischgebiet (MI) festgesetzt. Zudem lässt das bestehende Baufenster eine bauliche Erweiterung des Marktes nicht zu, sodass die geplante Vergrößerung bauplanungsrechtlich derzeit nicht umgesetzt werden kann.

Für die Erweiterung und den Betrieb eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes ist die Ausweisung eines Sondergebietes „Großflächiger Einzelhandel“ (SO) erforderlich. Im Zuge der Planung soll darüber hinaus die maximal zulässige Verkaufsfläche auf 1.200 m² festgesetzt werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortsmitte – 1. Teiländerung“ wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Demnach wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung / Monitoring) ist nicht anzuwenden. Zu erwartende Eingriffe gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Von der Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §3 Abs.1 und §4 Abs. 1 BauGB kann aufgrund der Verfahrensart abgesehen werden.

Hinweis:

Gegenstand der Auslegung sind die Planzeichnung im Vorentwurf, die textlichen Festsetzungen und die Begründung mit integriertem Umweltbericht im Vorentwurf. Die Unterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Fachbereich II, Zimmer 2.11, Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3 in 67307 Göllheim während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Diese sind zurzeit montags und dienstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und an Donnerstagen von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Dienstleistungsabend).

Zudem stehen die Unterlagen auch zusätzlich auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Göllheim zur Ansicht bereit.

Albisheim, den 31.03.2026
Zelt 
Ortsbürgermeister 
Für die Richtigkeit
Göllheim, den 01.04.2026
Molter 
Beigeordnete der Verbandsgemeinde

Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes „Ortsmitte – 1. Teiländerung“ der Ortsgemeinde Albisheim