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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 15/2026
Amtlicher Teil - 185 breit
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Albisheim - amtlich

Bekanntmachung

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch wird bekanntgemacht, dass der Gemeinderat Albisheim in seiner Sitzung am 17.12.2025 den Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes „Ortsmitte – 1. Teiländerung“, beschlossen hat.

Die Ortsgemeinde Albisheim beabsichtigt, den bestehenden Bebauungsplan „Ortsmitte“ im Rahmen einer Teiländerung anzupassen. Hintergrund ist die geplante Erweiterung des bestehenden EDEKA-Marktes, durch die die wohnortnahe Versorgung dauerhaft gesichert und verbessert werden soll.

Im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan ist die betroffene Fläche als Mischgebiet (MI) festgesetzt. Zudem lässt das bestehende Baufenster eine bauliche Erweiterung des Marktes nicht zu, sodass die geplante Vergrößerung bauplanungsrechtlich derzeit nicht umgesetzt werden kann.

Für die Erweiterung und den Betrieb eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes ist die Ausweisung eines Sondergebietes „Großflächiger Einzelhandel“ (SO) erforderlich. Im Zuge der Planung soll darüber hinaus die maximal zulässige Verkaufsfläche auf 1.200 m² festgesetzt werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Nach § 13a Abs. 2 BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Dies bedeutet insbesondere:

Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist nicht erforderlich, da keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind;

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen;

Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich;

Das Verfahren kann verkürzt abgewickelt werden, wodurch Planungs- und Genehmigungsprozesse effizienter gestaltet werden.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet, die den Erweiterungsbedarf des Verbrauchermarktes abdeckt und gleichzeitig die städtebaulichen Belange der Ortsgemeinde wahrt.

Lage und Größe:

Der geplante Bebauungsplan umfasst eine Fläche von rund 4.700 m² und befindet sich im nördlichen Bereich der Ortslage Albisheim.

Geltungsbereich

Der zukünftige Geltungsbereich beinhaltet das Flurstück 305/10 vollständig sowie Teilflächen des Flurstücks 305/23 in der Gemarkung Albisheim.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus der nachfolgenden Abbildung (unmaßstäblich):

 

Der Geltungsbereich (maßstabsgetreu) des Entwurfes des Bebauungsplanes kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Fachbereich II, während der üblichen Öffnungszeiten,

Mo.-Di. jeweils von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, an Donnerstagen von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags und mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, eingesehen werden.

Albisheim, den 31.03.2026
gez. Zelt (DS)
Ortsbürgermeister

Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes „Ortsmitte – 1. Teiländerung“ der Ortsgemeinde Albisheim