Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03. April 2014 (GVBI. Rheinland-Pfalz Nr. 5, S. 40) wird für die Ortsgemeinde Zellertal folgende Rechtsverordnung erlassen:
(1) Für die Ortsgemeinde Zellertal werden die Sonntage am 23.06.2023, 01.09.2024 und 10.11.2024 als Marktsonntage festgelegt.
(1) An Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG, sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.
(2) An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Zellertal durchgeführt werden.
(3) Veranstaltungen im Rahmen von Marktsonntagen sind in der Zeit von 11:00 bis 18:00 Uhr durchzuführen. Die Zeiten des Hauptgottesdienstes sind zu berücksichtigen.
(1) Ordnungswidrigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.
(2) Auf die Vorschriften der Gewerbeordnung und des Landgesetzes für Messen, Ausstellungen und Märkte wird verwiesen.
Die Rechtsverordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Veröffentlichungsblatt Verbandsgemeinde Göllheim aktuell in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft.