Anlage 1
Auslegung des Entwurfes der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Grabungsschutzgebietes „An der alten Kirche“, Gemarkung Rüssingen, Landkreis Donnersbergkreis. Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nach § 9 DSchG und § 13, Abs. 2, Nr. 2 i.V. m. § 3, Abs. 2 i.V. m. § 1, Abs. 8 BauGB
Der Landkreis Donnersbergkreis hat den Entwurf zu einer Rechtsverordnung über die Festsetzung des Grabungsschutzgebietes „An der alten Kirche“ verfasst.
Das Grabungsschutzgebiet umfasst in der Gemarkung Rüssingen, Rüssingen (Fdst. Rüssingen 20), Flurstücke 279/3, 279/4 TF, 280/1,280/2 TF, 281/1, 281/2 TF, 282/1 TF, 282/2, 282/3 TF, 283/1, 283/3 TF, 284/5, 284/6, 284/7 TF, 284/8, 284/9, 284/10 TF, 284/11 TF, 284/12, 284/13, 284/14 TF, 284/15, 284/16, 284/17 TF, 285/1, 285/2, 285/3 TF, 406/3 TF, 406/4 TF und 494/1 TF.
Gemäß § 9, Abs. 1 und 2 Denkmalschutzgesetz ist der Entwurf dieser Rechtsverordnung und die dazugehörige Flurkarte für die Dauer eines Monats zur Einsicht öffentlich auszulegen.
Die Frist beginnt am 25.04.2025 und endet am 30.05.2025.
Die Unterlagen liegen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Freiherr-vom-Stein Straße 1-3, 67307 Göllheim, Zimmer 2.11, öffentlich aus und können dort während der üblichen Öffnungszeiten, Mo.-Di. jeweils von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, an Donnerstagen von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags und mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 von jedermann eingesehen werden.
Jeder, dessen Belange durch die Vorgaben berührt werden, kann spätestens bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises Donnersbergkreis oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.