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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 17/2023
Amtlicher Teil - 185 breit
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Bürgerinformation über die 27. Sitzung in der Legislaturperiode 2019/2024 des Gemeinderates Albisheim vom 12. April 2023

Ortsbürgermeister Zelt begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und eröffnete die Sitzung.

1.

Einwohnerfragestunde

Entfällt.

2.

Bebauungsplan "Steinmühle - Änderung III, Erweiterung II"

a) Abwägung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

b) Abwägung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

c) Satzungsbeschluss

a)

Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung fand in der Zeit vom 24.02.2023 bis einschließlich 24.03.2023 statt.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gingen keine Eingaben ein.

b)

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 10.02.2023 bis einschließlich 24.03.2023 statt. Es sind insgesamt 10 Stellungnahmen, welche Anregungen, Bedenken oder Hinweise enthielten, eingegangen.

Der Gemeinderat beschloss, die von der Verwaltung empfohlenen Abwägungsvorschläge jeweils einzeln.

c)

Der Gemeinderat beschloss weiter,

- den Bebauungsplan „Steinmühle - Änderung III, Erweiterung II“ als Satzung

- diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Gemäß § 22 GemO ruhte das Stimmrecht eines Ratsmitgliedes aufgrund von Befangenheit. Dieses nahm während der Beratung und Abstimmung im Zuschauerraum Platz.

3.

Beratung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit 1. doppischem Nachtragshaushaltsplan 2023 der Ortsgemeinde Albisheim

Der Ortsgemeinderat beschloss die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtrags-haushaltsplan für das Jahr 2023 einstimmig.

4.

Nachwahl der Ausschüsse

Der Gemeinderat Albisheim wählte einstimmig

a) als Nachfolgerinnen für das ausgeschiedene Mitglied Oliver Schmitt im „Rechnungsprüfungsausschuss“ und im „Ausschuss für Kultur, Sport und gemeindliche Veranstaltungen“ Frau Anna Schulz-Schmid sowie im „Ausschuss für Bauen, Dorferneuerung und Infrastruktur“ Frau Christiane Dexheimer.

b) als Nachfolger für Stefan Heß-Martin im „Ausschuss für Bauen, Dorferneuerung und Infrastruktur“ Herrn Volker Radzuweit.

5.

Information über einen geplanten Wohnmobilstellplatz und Grundsatzentscheidung zur Erstellung eines Bebauungsplanes

Ortsbürgermeister Zelt informierte den Gemeinderat darüber, dass überregionale Tourismusprojekte in die Zuständigkeit der Verbandsgemeinde übertragen wurden. Die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes fällt darunter. Demnach wäre die Verbandsgemeinde auch zuständig für die Grundstücksbeschaffung, Planung, Erschließung und die Einbeziehung eines Investors/Betreibers. Da ein solches Vorhaben im Außenbereich errichtet wird, ist die Gemeinde aber für die Erstellung des erforderlichen Bebauungsplans zuständig. Das aktuelle Tourismuskonzept der Verbandsgemeinde bescheinigt den dringenden Bedarf einer solchen Einrichtung. Albisheim ist für einen solchen Standort in der Nähe von Zeller`s Weinlounge prädestiniert. Seit Mitte letzten Jahres liegt ein entsprechendes Entwicklungskonzept eines Anbieters für eine solche Anlage für Albisheim vor.

Sollte die Verbandsgemeinde die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes im Umfeld von Zeller`s Weinlounge am westlichen Ortsausgang anstreben, ist die Gemeinde Albisheim bereit, einen entsprechenden Bebauungsplan für 20 bis max. 25 Wohnmobilstellplätze zu erstellen. Grunderwerb, Erschließung, Investoren- und Betreibersuche bleibt Aufgabe der Verbandsgemeinde.

6.

Schöffenwahl 2023 (Amtsperiode 2024 bis 2028)

hier: Aufstellung der Vorschlagslisten für die Ortsgemeinde Albisheim

Der Gemeinderat wählte je 2 Personen in die Vorschlagsliste als Schöffen für das Amtsgericht Rockenhausen sowie für das Amts- bzw. Landgericht Kaiserslautern.

7.

Informationen des Ortsbürgermeisters

OB Zelt informierte, dass die Kommunalaufsicht dem Zuschussantrag für den Umbau und die Errichtung von 3 Kita-Gruppen in der ehemaligen Volksbank zugstimmt und die Kreditgenehmigung erteilt habe. Bei der Umsetzung der Baumaßnahme sind alle möglichen Sparpotentiale (Bauausführung, Raumbedarf, etc.) auszuschöpfen. Auch ist zu klären, ob nicht abschnittsweise umzubauen ist, insbesondere was die Einrichtung einer weiteren, einer 6. Gruppe betrifft. Durch die Anhebung der Elternbeiträge für unter 2-jährige könnte sich der Bedarf verringern. Mit der Erteilung des vorzeitigen Baubeginns, bzw. einem Förderbescheid zur Zuschussbewilligung von Landesmitteln wird jetzt in Kürze gerechnet.

Er informierte weiter, dass die Rückhaltebecken inklusive des Unterhaltungsweges in den o.g. Baugebieten aus haftungsrechtlichen Gründen eingezäunt werden müssen. Für die Einzäunung des Rückhaltebecken Süd III übernehmen die VG-Werke die Kosten. Die Kosten für das Rückhaltebecken Süd IV trägt die Ortsgemeinde, da die Einzäunung Bestandteil des genehmigten Entwässerungskonzeptes ist, während dies bei SÜD III noch nicht der Fall war.

Nichtöffentlicher Teil

8.

Grundstücksangelegenheiten

Es wurden drei Grundstücksangelegenheiten beraten und beschlossen.

9.

Personalangelegenheiten

Es wurde über eine Personalangelegenheit beraten.

Verbandsgemeindeverwaltung

i.A.
gez. Linda Traut, Sitzungsdienst