Eigentümer von älteren Gebäuden und/oder Nebengebäuden (Baujahr vor 1945) im Ortskern von Bubenheim können Gelder aus dem Dorferneuerungsprogramm Rheinland-Pfalz beantragen, für Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen.
Die Umsetzung der privaten Maßnahmen kann sich über mehrere Jahre erstrecken.
Wichtig ist, dass vor Bau- bzw. Planungsbeginn ein Gespräch/Ortstermin mit dem Antragsteller (Eigentümer), der Verbandsgemeinde Göllheim, dem Planungsbüro „stadtgespräch“, Frau Kaiser, Kaiserslautern und der Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Frau Borck (Dorferneuerungsbeauftragte) stattfindet.
Was wird gefördert?
| - | ortsbildgerechte Modernisierungen und Sanierungen von älteren (Baujahr vor 1945) Wohngebäuden (z.B. Gesamtgestaltung der Fassade, Dacherneuerung, Erneuerung der Leitungen, erstmaliger Einbau einer Heizung etc.) incl. Hofeinfriedungen, Neben-gebäuden und Grünflächen im Ortskern; wichtig ist, dass die Modernisierungen und Sanierungen mehrere Baugewerke umfassen; |
| - | Umbau/Ausbau von leerstehenden Scheunen/Nebengebäuden zu Wohnzwecken unter Wahrung des ortsüblichen Charakters des Umfeldes (im Ortskern); |
| - | investive Vorhaben (z.B. Ausbau von Scheunen/Nebengebäuden zu Gewerbe-zwecken), die zur Sicherung und Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundver-sorgung mit Waren und Dienstleistungen dienen (im Ortskern); |
| - | Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur im Dorfkern |
Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Verwendung regionaltypischer Materialien und der Erhaltung ortstypischer Bauformen.
Zu beachten ist, dass reine Schönheitsreparaturen am Gebäude und reine Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen (z.B. nur neue Fenster, nur eine Dacherneuerung oder nur ein neuer Anstrich etc.) nicht gefördert werden.
In einem Beratungsgespräch wird Vorort die Maßnahme besprochen. Nach Festlegung von Umfang und Rahmenbedingungen der Maßnahme kann ein Antrag über die Verbands-gemeinde Göllheim an die Kreisverwaltung Donnersbergkreis gestellt werden.
Die förderfähigen Ausgaben je Einzelvorhaben sollen mindestens 7.669,-- EUR betragen.
Bei einer evtl. Bewilligung kann mit einem Zuschuss i.H.v. ca. 25 % (maximal 30.000,-- €) der zuwendungsfähigen Investitionskosten von max. 120.000,-- €, gerechnet werden. Eine evtl. Förderung wird im Nachhinein, nach Vorlage der bezahlten Rechnungen, ausgezahlt. Die Förderung ist einkommensunabhängig.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich mit der Verbandsgemeinde Göllheim, FB 2, Frau Lehrmoser (06351/4909-43) in Verbindung zu setzen.