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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 18/2024
Amtlicher Teil - 185 breit
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Bekanntmachung

gem. § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) für die Haushaltssatzung 2024/2025 der Ortsgemeinde Immesheim

1.

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 30.04.2024 dem Gemeinderat Immesheim zugeleitet.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung, Freiherr-vom-Stein-Straße 3, Göllheim, Zimmer 3.1, öffentlich bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus.

Die allgemeinen Öffnungszeiten sind montags und dienstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr, mittwochs und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Dienstleistungsabend).

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Immesheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Freiherr-vom-Stein-Straße 3, 67307 Göllheim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Immesheim, den 30.04.2024
gez.
Kurt Kauk
Ortsbürgermeister