Der erste Beigeordnete Jörg Espenschied begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses fest und eröffnete die Sitzung.
1. Wahl einer/eines Vorsitzenden sowie stellv. Vorsitzenden für die Rechnungsprüfung gem. § 110 Abs. 1 GemO für die Legislaturperiode 2019/2024 für die Ortsgemeinde Weitersweiler
Als Kandidat für den Vorsitz des Rechnungsprüfungsausschusses wurde Thorsten Ludwig vorgeschlagen und anschließend einstimmig gewählt. Nach Annahme der Wahl übernahm der Ausschussvorsitzende Ludwig den Vorsitz.
Danach wurde Andreas Burgey als stellvertretender Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses vorgeschlagen und im Anschluss einstimmig gewählt. Auch er nahm die Wahl an.
2. Belegprüfung des Jahresabschlusses 2022 für die Ortsgemeinde Weitersweiler
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränken kann.
Ein Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses erkundigte sich nach den Einnahmen und Ausgaben für das von der Gemeinde betriebene Corona-Testzentrum und bat um einen detaillierten Kostenüberblick.
Einstimmig wurde beschlossen, dass diese Infos in einer eigenen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses nachgeliefert werden. Danach wird der Ausschuss den Vorsitzenden beauftragen entsprechende Beschlüsse auf Feststellung und Entlastung im Rat zu beantragen.
3. Prüfung des Jahresabschlusses 2022 für die Ortsgemeinde Weitersweiler
Aufgrund der fehlenden Informationen bei TOP 2 wurde die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 auf die nächste Sitzung vertagt.