Gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung wird hiermit bekannt gemacht, dass die Jahresrechnung 2022 der nachgenannten Ortsgemeinden, Zweckverbände und Stiftungen geprüft und festgestellt wurden.
Mit dem Beschluss über die Jahresrechnung wurde gleichzeitig dem/der jeweiligen Ortsbürgermeister(in) und den Beigeordneten, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den/die Ortsbürgermeister(in) vertreten haben, Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegt zur Einsichtnahme vom 12.01.2024 bis einschließlich 22.01.2024, während der üblichen Öffnungszeiten, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3, Zimmer 3.1, öffentlich aus.
Im Einzelnen sind dies folgende Gemeinden, Zweckverbände und Stiftungen:
Albisheim, Biedesheim, Bubenheim, Dreisen, Einselthum, Göllheim, Immesheim, Lautersheim, Ottersheim, Rüssingen, Standenbühl, Weitersweiler, Zellertal, Verbandsgemeinde Göllheim
Kindergartenzweckverband Biedesheim
Kindergartenzweckverband Dreisen
Forstzweckverband Göllheim-Kerzenheim
Bürgerstiftung Bubenheim
Schaefer-Stiftung-Rüssingen
Hinweis:
Die Bekanntmachung erfolgt in „Verbandsgemeinde Göllheim Aktuell“ Nr. 02 vom 11.01.2024