Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Matthias Ermel begrüßte alle Anwesenden, stellte fest, dass form- und fristgemäß eingeladen wurde und ebenso die Bekanntmachung der Sitzung erfolgt ist und die Beschlussfähigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses gegeben ist und eröffnete die Sitzung.
| 1. | Belegprüfung des Jahresabschlusses 2022 für die Verbandsgemeinde Göllheim |
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte.
| 2. | Prüfung des Jahresabschlusses 2022 für die Verbandsgemeinde Göllheim |
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 hat im Übrigen zu keinen Einwendungen geführt.
Dem Verbandsgemeinderat wurde vorgeschlagen:
a) den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 zur Kenntnis zu nehmen, den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 53.630.494,46 € sowie einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss von 76.823,02 € festzustellen.
b) Es wurde vorgeschlagen den Jahresüberschuss auf die neue Rechnung vorzutragen.
c) Es wurde vorgeschlagen dem Bürgermeister und den Beigeordneten für den Jahresabschluss gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen.
Hierzu erfolgte einstimmige Beschlussfassung.