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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil - 185 breit
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Haushaltssatzung 2026/2027 des Kindergartenzweckverbandes Biedesheim

Haushaltssatzung

des Kindergartenzweckverbandes Biedesheim

für die Jahre 2026 und 2027

vom 17.12.2025

Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

Haushaltsjahr 2026

Haushaltsjahr 2027

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf

711.400 Euro

728.400 Euro

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

711.400 Euro

728.400 Euro

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

0 Euro

0 Euro

2.

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

0 Euro

0 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

5.000 Euro

5.000 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

5.000 Euro

5.000 Euro

der Saldo

der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

0 Euro

0 Euro

der Saldo

der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

0 Euro

0 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist.

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Umlage

Die gemäß § 8 Abs. 1 a) und b) der Verbandsordnung von den Verbandsmitgliedern zu erhebende Umlage wird wie folgt festgesetzt:

Die Umlage verteilt sich wie folgt:

Umlage ohne Zinsleistungen

Umlage Zinsleistungen

Umlage Tilgungsdienst

Umlage Investitionen für die Bildung von Sonderposten

Die endgültige Kostenverteilung erfolgt nach der Rechnungslegung.

§ 5 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 6.000 Euro überschritten wird.

§ 6 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 30.000 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 7 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird in 0 Fällen zugelassen.

§ 8 Weitere Bestimmungen

Es gilt der vom Kindergartenzweckverband beschlossene Stellenplan.

Biedesheim, den 17.12.2025
gez.
Rüdiger Kragl
Verbandsvorsteher
(DS)

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 24.11.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.01.2026 bis 19.01.2026,

während der Dienstzeit im Verbandsgemeindegebäude in Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Str. 3, Zimmer 3.1, öffentlich aus.

Die Bekanntmachung erfolgt in „Verbandsgemeinde Göllheim aktuell“ 01 vom 08.01.2026.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen

Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs.6 Satz 4 Gemeindeordnung).