Verbandsvorsteher Hartmüller begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Forstzweckverbandes fest und eröffnete die Sitzung.
| 1. | Verpflichtung eines Zweckverbandmitgliedes | |
| Das zu verpflichtende Forstzweckverbandsmitglied war nicht anwesend, daher wurde der TOP zunächst abgesetzt. | ||
| 2. | Belegprüfung des Jahresabschlusses 2024 für den Forstzweckverband Göllheim-Kerzenheim | |
| Der Jahresabschluss ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO zu prüfen, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops. | ||
| 3. | Kenntnisnahme - Prüfbericht der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamts der Kreisverwaltung Donnersbergkreis | |
| Der Forstzweckverband nahm den Prüfbericht der überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Forstzweckverbandes Göllheim-Kerzenheim einstimmig zur Kenntnis. | ||
| 4. | Prüfung des Jahresabschlusses 2024 für den Forstzweckverband Göllheim-Kerzenheim | |
| Der Jahresabschluss ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO zu prüfen, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops. | ||
| 5. | Jahresabschluss 2024 des Forstzweckverbandes Göllheim-Kerzenheim | |
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| a) | Feststellung des Jahresabschlusses |
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| b) | Entlastung |
| a) | Feststellung des Jahresabschlusses | |
| Eingangs dieses Tagesordnungspunktes wurde das Prüfungsergebnis der Belegprüfung bekannt gegeben. | ||
| Dem Forstzweckverband wurde vorgeschlagen den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 zur Kenntnis zu nehmen, den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 26.175,61 € festzustellen. Dies wurde einstimmig beschlossen. | ||
| b) | Entlastung | |
| Es wurde vorgeschlagen dem Verbandsvorsteher und der stellvertretenden Verbandsvorsteherin, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für den Jahresabschluss 2024 gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen. Hierzu erfolgte einstimmige Beschlussfassung. | ||
| 6. | Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit doppischem Haushaltsplan 2026/ 2027 des Forstzweckverbandes Göllheim-Kerzenheim | |
| Beschluss: | ||
| Dem Forstzweckverband wurde die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Jahre 2026/2027 vorgelegt. Hierin sind im Vorbericht bzw. in den Erläuterungen alle grundlegenden Informationen enthalten. Es wurde dem Forstzweckverband empfohlen die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan zu beschließen. Daraufhin wurde die Haushaltssatzung mit doppischem Haushaltsplan 2026/2027 des Forstzweckverbandes Göllheim-Kerzenheim einstimmig beschlossen. | ||
| 7. | Mitteilungen und Anfragen | |
| Es wurde mitgeteilt, dass eine große Herausforderung im Bereich der Verkehrssicherheit besteht, um Personal und Waldbesucher zu schützen, sind umfangreiche Kontrollen notwendig. Des Weiteren wurde die Gemeinde Göllheim für klimaangepasstes Waldmanagement zertifiziert. Weiterhin steigt das Preisniveau auf dem Holzmarkt. Die Marktlage ermöglicht den Absatz von Holz und soll positiv genutzt werden. Dabei soll die Nachhaltigkeit im Blick behalten werden. Außerdem wurde über das kommende Jubiläum des Forstverbandes berichtet. Das 60-jährige Jubiläum findet im Jahr 2026 statt. Als Rahmenprogramm soll es Pflanzaktionen, einen Waldbegang, einen Fotowettbewerb u.a. geben. Die weitere Planung soll in der nächsten Sitzung stattfinden. Abschließend wurde angeregt, ob die Möglichkeit der digitalen Übersendung der Sitzungsunterlagen an die Mitglieder aus Kerzenheim besteht. | ||