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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 20/2026
Amtlicher Teil - 185 breit
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Bürgerinformation über die 12. Sitzung in der Legislaturperiode 2024/2029 des Gemeinderates Albisheim vom 18. März 2026

Ortsbürgermeister Zelt begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Vor Beginn der Sitzung wurde der Tagesordnungspunkt 2 „Beratung und Beschlussfassung über die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Albisheim“ abgesetzt. Stattdessen wurde als TOP 2 „Genuss- und Handwerkermarkt“ aufgenommen. Danach wurde die Sitzung eröffnet.

1. Einwohnerfragestunde

Ein Bürger machte auf die derzeitige Parksituation auf dem Friedhofsgelände aufmerksam. Einige Besucher des Friedhofes und der Kirche parken ihre Fahrzeuge rücksichtslos auf dem Friedhofsgelände, unmittelbar vor aktuell zu belegenden Bestattungsflächen und- bauten. Weiterhin wurde die zunehmende Verunreinigung durch Unrat und Müll in der Gemeinde angemerkt.

2. Genuss- und Handwerkermarkt

Der Gemeinde lag eine Anfrage der Gewerbetreibenden vor, im Mai einen Genuss- und Handwerkermarkt auf dem Parkgelände auszurichten. Dieser soll nun am 24.05.2026 auf dem Gelände des Fritz-Brubacher-Platzes und auf der öffentlichen Parkplatzfläche am Edeka Markt stattfinden. Der Gemeinderat stimmte der Veranstaltung am Fritz-Brubacher-Platz zu und stellt DGH und Strom unentgeltlich zur Verfügung. Um Gestattungen und Verkehrsrechtliche Anordnungen kümmert sich der Gewerbeverein eigenverantwortlich.

3. Bebauungsplan "Ortsmitte - 1. Teiländerung"

a) Annahme der Planunterlagen

b) Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Albisheim beschloss zu Punkt a), die vorliegenden Planunterlagen zum Bebauungsplan „Ortsmitte - 1. Teiländerung“ in der vorliegenden Fassung anzunehmen. Zu Punkt b) beschloss der Gemeinderat, die Einleitung des beschleunigten Bebauungsplanverfahrens (nach § 13a i. V. m. §13 BauGB) gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren durchzuführen.

Die Beschlussfassung erfolgte unter der Beachtung, dass zwei der westlich eingezeichneten Parkplätze entfallen, damit der Zugang zum Parkgelände sichergestellt ist.

4. Bebauungsplan "Floss II - 3. Teiländerung"

a) Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag

b) Änderung des Aufstellungsbeschlusses

c) Planannahmebeschluss

d) Einleitung des Verfahrens

a) Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag

Der Gemeinderat beschloss, dem Abschluss des städtebaulichen Vertrags zuzustimmen sowie den Ortsbürgermeister zu ermächtigen, den städtebaulichen Vertrag zu unterzeichnen

b) Änderung des Aufstellungsbeschlusses

Der Aufstellungsbeschluss vom 10.09.2025 zum Bebauungsplan „Floss II - 3. Teiländerung“ wird inhaltlich geändert. Anstelle eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird das Verfahren künftig als Angebotsbebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB weitergeführt.

c) Annahme der Planunterlagen

Der Gemeinderat nahm die vorliegenden Planunterlagen zum Bebauungsplan „Floss II - 3. Teiländerung“ in der vorliegenden Fassung an.

d) Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

Der Gemeinderat beschloss die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens gemäß §§ 3 Abs. und 4 Abs. 2 BauGB und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren durchzuführen.

5. Bebauungsplan "Ortsmitte - Erweiterungsplan I - 2. Änderung"

a) Annahme der Planunterlagen

b) Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Albisheim beschloss zu Punkt a), die vorliegenden Planunterlagen zum Bebauungsplan „Ortsmitte - Erweiterungsplan I - 2. Änderung“ in der vorliegenden Fassung anzunehmen. Zu Punkt b) beschloss der Gemeinderat, die Einleitung des beschleunigten Bebauungsplanverfahrens (nach § 13a i. V. m. §13 BauGB) gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren durchzuführen.

6. Berichtspflicht gemäß § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 31.12.2025, Gemeinde Albisheim

Der Gemeinderat nahm den Bericht gemäß § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 31.12.2025 der Gemeinde Albisheim entsprechend zur Kenntnis.

7. Umrüstung der Flutlichtanlage Pfrimmstadion auf LED

Die Flutlichtanlage auf dem Sportplatz wird auf LED umgestellt. Die Kosten dafür betragen ca. 72.000,00 €. Zum geplanten Vorhaben besteht die Möglichkeit, entsprechende Zuschüsse zu beantragen. Zum einen sind 40 % Förderung des Sportbundes Rheinland-Pfalz und nochmals 10% Förderung bei der Kreisverwaltung möglich. Voraussetzung für beide Förderungen ist ein Pachtvertrag zwischen der Gemeinde und der TSG. Der Gemeinderat stimmte zu, die Zuschussmöglichkeiten zu nutzen und erteilte dem Ortsbürgermeister zu diesem Zweck den Auftrag, mit der TSG einen entsprechenden Vertrag zu entwerfen.

8. Information über die Fortschreibung des Regionalplanes hier: Erweiterung der Vorrangfläche Windkraft in der Albisheimer Gemarkung

Der regionale Raumordnungsplan wurde von der Planungsgemeinschaft Westpfalz fortgeschrieben und soll im Frühjahr/Sommer zum zweiten Mal offengelegt werden. Die Gemeinde Albisheim ist durch die Änderung dahingehend betroffen, dass zwischen Heyerhof und Gemeinde die Ausweisung von Windkraftflächen vorgesehen ist. Bereits bei der ersten Offenlegung im Sommer letzten Jahres hat die Gemeinde ihre Einwände gegen das Gebiet vorgebracht. Der Gemeinderat ist sich einig, dass dieses Szenario die Lebensqualität aller Albisheimer Bürgerinnen und Bürger stark einschränkt. Aufgrund der Höhe der Anlagen (bis 260 m) sind sie von überall im Dorf einsehbar, Schattenwurf und „Discoeffekt“ beträfen wegen der Westlage den kompletten Ortsbereich, ebenso die Geräuschemissionen. Man befürchtet zudem finanzielle Verluste, da der Bauplatzverkauf nachlassen könnte. Dadurch ist wiederum die ganze Infrastruktur der Gemeinde und des Zellertals gefährdet. Auch das angestrebte Tourismuskonzept der Verbandsgemeinde fällt mit der Umsetzung eines solchen Windparks. Bürgermeister Antweiler sicherte der Gemeinde Unterstützung zu. Wies aber darauf hin, dass der Regionalplan nur politisch verhindert werden kann. Der Gemeinderat beschloss, Bürgermeister Antweiler und Ortsbürgermeister Zelt zu beauftragen, mit der Planungsgemeinschaft Westpfalz, den Regionalplan zu besprechen und eine politische Mehrheit gegen die Vorrangfläche zur erreichen, sowie Pläne zur aktuellen Fortschreibung zu beschaffen. Weiterhin soll Kontakt mit dem Landrat zwecks Unterstützung aufgenommen werden. Außerdem lässt sich die Gemeinde rechtlich vertreten. Alle Bürger sollen in einer Bürgerversammlung über die Planungen der Windkraftanlagen unterrichtet werden, sobald die erneute Offenlage des ROP erfolgt. Die Gründung einer Bürgerinitiative soll eventuell angestrebt werden. Auch auf VG-Ebene soll mit dem Bürgermeister, dem VG-Rat und der Verwaltung die Verhinderung des Regionalplans finanziell und rechtlich unterstützt werden.

9. Informationen des Ortsbürgermeisters

Ortsbürgermeister Zelt informierte über Sitzungstermin im April und einen Infoabend für ehrenamtliche Helfer. Thematisiert werden Richtlinien der Unfallkasse und der Berufsgenossenschaft sowie der Versicherungsschutz. Der Förderverein Eistalbahn wird am Feiertag 1. Mai ein Bahnhofsfest durchführen. Die zweite kulinarische Weinwanderung findet am 16.05. und 17.05.2026 statt. Ebenso wurde mitgeteilt, dass für das Setzen eines neuen Spielgerätes die Vorbereitungen getroffen wurden, um die Fundamente zu gießen. Der Ortsbürgermeister dankte allen Helfern, die am „Dreckwegtag“ und bei der Pflege der Grünanlagen tätig waren. Außerdem berichtete Ortsbürgermeister Zelt über eine Bauvoranfrage. Anschließend wurde mitgeteilt, dass nach Rücksprache mit dem LBM die Parksituation in der Unteren Bahnhofstraße durch sechs geplante Parkstellen entschärft werden kann. Die Verwaltung wurde mit der Umsetzung beauftragt. Weiterhin wird der Parkplatz an der Pfrimmhalle an die Straßenbeleuchtung angeschlossen. Ortsbürgermeister Zelt informierte darüber, dass die Zufahrt zur Grünsammelstelle geschottert wird und deshalb derzeit der Zaun geöffnet ist. Abschließend wurde mitgeteilt, dass die örtliche Bücherei im April von den Kindergärten Albisheim und Zellertal besucht werde.

10. Personalangelegenheiten 

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Albisheim (Pfrimm) beschloss eine Personalangelegenheit.

11. Grundstücksangelegenheiten 

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Albisheim (Pfrimm) beschloss verschiedene Grundstücksangelegenheiten.

12. Vertragsangelegenheiten

Kein Anfall

13. Informationen des Ortsbürgermeisters

Ortsbürgermeister Zelt informierte den Gemeinderat über eine Grundstücks-/ Bauangelegenheit.

Verbandsgemeindeverwaltung
i.A. gez. Michelle Behnke, Sitzungsdienst