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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 21/2026
Amtlicher Teil - 185 breit
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Göllheim - amtlich

gem. § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) für die

Haushaltssatzung 2026/2027

der Gemeinde Göllheim

1.

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2026/2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2026/2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurden am 20.05.2026 dem Gemeinderat Göllheim zugeleitet.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2026/2027 liegt mit dem

Haushaltsplan und seinen Anlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung, Freiherr-vom-Stein-Straße 3, Göllheim, Zimmer 3.2, Fachbereich Finanzen, öffentlich bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Göllheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Fachbereich Finanzen, Freiherr-vom-Stein-Straße 3, 67307 Göllheim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2026/2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.

Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Göllheim, den 20.05.2026

gez.
Dieter Hartmüller
Ortsbürgermeister