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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 23/2024
Amtlicher Teil - 185 breit
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Einselthum für die Jahre 2024 und 2025

vom 23.05.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

Haushaltsjahr 2024

Haushaltsjahr 2025

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.823.800 Euro

1.812.400 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.821.030 Euro

1.827.080 Euro

der Jahresüberschuss/-fehlbetrag auf

2.770 Euro

-14.680 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

7.170 Euro

29.270 Euro

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

206.000 Euro

189.000 Euro

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

469.700 Euro

195.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

-263.700 Euro

-6.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

256.530 Euro

-23.270 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

Haushaltsjahr 2024

Haushaltsjahr 2025

zinslose Kredite auf

0 Euro

0 Euro

verzinste Kredite auf

263.700 Euro

6.000 Euro

zusammen auf

263.700 Euro

6.000 Euro

Die im Haushalt 2024/2025 vorgesehenen Kredite können derzeit nicht genehmigt werden.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für

Haushaltsjahr 2024

Haushaltsjahr 2025

Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse auf

2.100.000 Euro

1.923.000 Euro

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wie folgt neu festgesetzt:

-

Grundsteuer A 2024

366 v. H.

-

Grundsteuer A 2025

366 v. H.

-

Grundsteuer B 2024

600 v. H.

-

Grundsteuer B 2025

600 v. H.

-

Gewerbesteuer 2024

418 v. H.

-

Gewerbesteuer 2025

418 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

-

für den ersten Hund 2024

60,00 Euro

-

für den ersten Hund 2025

60,00 Euro

-

für den zweiten Hund 2024

90,00 Euro

-

für den zweiten Hund 2025

90,00 Euro

-

für jeden weiteren Hund 2024

144,00 Euro

-

für jeden weiteren Hund 2025

144,00 Euro

-

für gefährliche Hunde je 2024

600,00 Euro

-

für gefährliche Hunde je 2025

600,00 Euro

§ 6 Beiträge

Die Sätze der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungennach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20. Juni 1995 (GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBI. S. 57) werden für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wie folgt festgesetzt:

Beiträge für die Unterhaltung der Wirtschaftswege (§ 11 KAG) in 2024  — 15,50 Euro/ha

Beiträge für die Unterhaltung der Wirtschaftswege (§ 11 KAG) in 2025  — 15,50 Euro/ha

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.

2022

1.216.442,60 €

geprüft

2023

1.061.107,60 €

vorläufig

2024

1.063.877,60 €

vorläufig

2025

1.049.197,60 €

vorläufig

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 6.000,00 Euro überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 30.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird in 0 Fällen zugelassen.

§ 11 Weitere Bestimmungen

Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.

Einselthum, den 23.05.2024
gez.
Günter Weber
1. Beigeordneter
(DS)

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung wurden mit Schreiben vom 22.05.2024 erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 07.06.2024 bis 17.06.2024, während der Dienstzeit im Verbandsgemeindegebäude in Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Str. 3, Zimmer 3.1 öffentlich aus.

Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt Nr. 23 vom 06.06.2024.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).