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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 23/2024
Amtlicher Teil - 185 breit
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Haushaltssatzung 2024_2025 der Ortsgemeinde Albisheim

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Albisheim für die Jahre 2024 und 2025 vom 17.05.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

Haushaltsjahr 2024

Haushaltsjahr 2025

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

4.173.960 Euro

4.112.660 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

3.910.730 Euro

3.881.730 Euro

der Jahresüberschuss/-fehlbetrag auf

263.230 Euro

230.930 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

345.480 Euro

336.380 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.626.500 Euro

1.300.000 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.453.000 Euro

1.498.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

-826.500 Euro

-198.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

481.020 Euro

-138.380 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

Haushaltsjahr 2024

Haushaltsjahr 2025

zinslose Kredite auf

0 Euro

0 Euro

verzinste Kredite auf

1.137.500 Euro

798.000 Euro

zusammen auf

1.137.500 Euro

798.000 Euro

Nachrichtlich:

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird ermächtigt, die im Haushalt vorgesehenen Kredite nach Bedarf aufzunehmen.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für

Haushaltsjahr 2024

Haushaltsjahr 2025

Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse auf

5.488.000 Euro

5.571.000 Euro

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wie folgt neu festgesetzt:

- Grundsteuer A

2024

365 v. H.

- Grundsteuer A

2025

365 v. H.

- Grundsteuer B

2024

465 v. H.

- Grundsteuer B

2025

465 v. H.

- Gewerbesteuer

2024

400 v. H.

- Gewerbesteuer

2025

400 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

- für den ersten Hund

2024

60,00 Euro

- für den ersten Hund

2025

60,00 Euro

- für den zweiten Hund

2024

120,00 Euro

- für den zweiten Hund

2025

120,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

2024

180,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

2025

180,00 Euro

- für gefährliche Hunde je

2024

900,00 Euro

- für gefährliche Hunde je

2025

900,00 Euro

§ 6 Beiträge

Die Sätze der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungennach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20. Juni 1995 (GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBI. S. 57) werden für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wie folgt festgesetzt:

Beiträge für die Unterhaltung der Wirtschaftswege (§ 11 KAG) in 2024

15,00 Euro/ha

Beiträge für die Unterhaltung der Wirtschaftswege (§ 11 KAG) in 2025

15,00 Euro/ha

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.

2022

3.183.692 €

geprüft

2023

3.290.892 €

vorläufig

2024

3.554.122 €

vorläufig

2025

3.785.052 €

vorläufig

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 6.000,00 Euro überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 30.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird in 0 Fällen zugelassen.

§ 11 Weitere Bestimmungen

Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.

Albisheim, den 17.05.2024
gez.
Ronald Zelt
Ortsbürgermeister
(DS)

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung wurden mit Schreiben vom 16.05.2024 erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 07.06.2024 bis 17.06.2024

während der Dienstzeit im Verbandsgemeindegebäude Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Str. 3, Zimmer 3.1, öffentlich aus.

Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt Nr. 23 vom 06.06.2024.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist

(§ 24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).