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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 25/2026
Amtlicher Teil - 185 breit
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Standenbühl - amtlich

Muster 1

(zu § 95 GemO)

Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Standenbühl

für die Jahre 2026 und 2027

vom 11.06.2026

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

Haushaltsjahr 2026

Haushaltsjahr 2027

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

365.200 Euro

309.000 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

364.000 Euro

303.700 Euro

der Jahresüberschuss/-fehlbetrag auf

1.200 Euro

5.300 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

10.100 Euro

14.200 Euro

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

14.000 Euro

0 Euro

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

24.000 Euro

4.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-10.000 Euro

-4.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-100 Euro

-10.200 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

Haushaltsjahr 2026

Haushaltsjahr 2027

zinslose Kredite auf

0 Euro

0 Euro

verzinste Kredite auf

10.000 Euro

4.000 Euro

zusammen auf

10.000 Euro

4.000 Euro

Nachrichtlich:

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird ermächtigt, die im Haushalt vorgesehenen Kredite nach Bedarf aufzunehmen.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für

Haushaltsjahr 2026

Haushaltsjahr 2027

Verbindlichkeiten gegenüber

der Einheitskasse auf

275.000 Euro

295.000 Euro

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wie folgt festgesetzt:

-

Grundsteuer A

2026

366 v. H.

-

Grundsteuer A

2027

366 v. H.

-

Grundsteuer B

2026

530 v. H.

-

Grundsteuer B

2027

530 v. H.

-

Gewerbesteuer

2026

418 v. H.

-

Gewerbesteuer

2027

418 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

-

für den ersten Hund

2026

72,00 Euro

-

für den ersten Hund

2027

72,00 Euro

-

für den zweiten Hund

2026

120,00 Euro

-

für den zweiten Hund

2027

120,00 Euro

-

für jeden weiteren Hund

2026

168,00 Euro

-

für jeden weiteren Hund

2027

168,00 Euro

-

für gefährliche Hunde je

2026

600,00 Euro

-

für gefährliche Hunde je

2027

600,00 Euro

§ 6 Beiträge

Die Sätze der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20. Juni 1995 (GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBI. S. 57) werden für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wie folgt festgesetzt:

Beiträge für die Unterhaltung der Wirtschaftswege

(§ 11 KAG) in 2026

8,00 Euro/ha

Beiträge für die Unterhaltung der Wirtschaftswege

(§ 11 KAG) in 2027

8,00 Euro/ha

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.

2024

318.976,09 €

geprüft

2025

323.576,09 €

vorläufig

2026

324.776,09 €

vorläufig

2027

330.076,09 €

vorläufig

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 6.000,00 Euro überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 30.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird in 0 Fällen zugelassen.

§ 11 Weitere Bestimmungen

Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.

Standenbühl, den 11.06.2026
gez.
Georg Pohlmann
Ortsbürgermeister
(Dienstsiegel)

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung wurden mit Schreiben vom 09.06.2026 erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 19.06.2026 bis 29.06.2026, während der Dienstzeit im Verbandsgemeindegebäude in Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Straße 3, Zimmer 3.1, öffentlich aus.

Die Bekanntmachung erfolgt in „Verbandsgemeinde Göllheim aktuell“ Nr. 25 vom 18.06.2026.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).