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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 26/2023
Amtlicher Teil - 185 breit
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Bekanntmachung gem. § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) für die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Verbandsgemeinde Göllheim

1.

Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2023 werden dem Verbandsgemeinderat Göllheim zugeleitet und liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung, Freiherr-vom-Stein-Straße 3, Göllheim, Zimmer 3.2, Fachbereich Finanzen, öffentlich bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.

Die allgemeinen Öffnungszeiten sind montags und dienstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr, mittwochs und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Dienstleistungsabend).

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Fachbereich Finanzen, Freiherr-vom-Stein-Straße 3, 67307 Göllheim, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.

Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Göllheim, den 20.06.2023
gez.
Steffen Antweiler
Bürgermeister