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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 26/2023
Amtlicher Teil - 185 breit
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Bebauungsplan „Süd IV - Aufhebung“ der Ortsgemeinde Albisheim; Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Bekanntmachung

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wird bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf „Süd IV - Aufhebung“ der Ortsgemeinde Bubenheim in der Zeit vom

07.07.2023 bis einschl. 11.08.2023

in der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt (Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB). Während dieser Zeit kann sich die Bevölkerung über die allgemeinen Ziele und den Zweck der Planung informieren. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Bitte beachten Sie die zu dieser Zeit die aktuellen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung. Es wird empfohlen einen Termin zur Einsichtnahme unter 06351/4909-47 oder 4909-0 zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden.

Lage und Geltungsbereich

Das Gebiet befindet sich südlich der Ortslage von Albisheim, direkt im Anschluss westlich an das bestehende Baugebiet „Süd III“ und umfasst eine Fläche von ca. 3,00 ha.

Abgrenzung des Plangebiets

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 591/4, 591/5, 591/6, 591/7, 591/8, 591/9, 591/10, 591/11, 591/12, 591/13, 591/14, 591/15, 591/16, 591/17, 591/18, 591/19, 591/20, 591/21, 591/22, 591/23, 591/24, 591/25, 591/26, 591/27, 591/28, 591/29, 591/30, 591/31 591/32 und 591/35 in Gänze sowie Teilflächen der Flurstücke 589 und 591/33.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt (unmaßstäbliche Abgrenzung des Bebauungsplans „Süd IV – Aufhebung“):

Allgemeine Ziele und Zweck der Planung

In der Ortsgemeinde Albisheim besteht der rechtskräftige Bebauungsplan „Süd IV“, welcher westlich des Bebauungsplanes „Süd III“ ein allgemeines Wohngebiet ausweist. Dieser ist seit dem 02.06.2022 rechtskräftig.

Während des Genehmigungsverfahrens zum Bebauungsplan „Süd IV“ teilte die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz -Direktion Landesarchäologie- in Ihrer erneuten Stellungnahme vom 13.04.2022 mit, dass die vorgelegte Planung mehrere archäologische Fundstellen betrifft. Es handelt sich dabei um neolithische und hallstattzeitliche Siedlungsfunde, mittelalterliche und neuzeitliche Körpergräber, römerzeitliche Einzelfunde sowie um vorgeschichtliche Siedlungsfunde und -befunde. Die vermeintliche und aufgrund des Luftbildbefundes vermutete Lage einer römerzeitlichen Villa Rustica konnte durch die archäologische Sondage im April 2021 vorerst ausgeschlossen werden. Der zuvor eingebrachte Einspruch vom 14.08.2020 gegen das Vorhaben wurde nach der Sondage im April 2021 mit der Stellungnahme vom 22.04.2021 zurückgezogen. Um die Befundsituation auf der großen Fläche besser einschätzen zu können, wurde im Oktober 2021 auf Anraten der Direktion Landesarchäologie eine Magnetometerprospektion durchgeführt, die ein erhöhtes Vorkommen von archäologischen Anomalien im südwestlichen Bereich der Vorhabenfläche erbrachte.

Eine archäologische Baggersondage (überwachter Oberbodenabtrag) im Geltungsbereich der o.g. Planung wurde auf Grundlage der Magnetometerprospektion im Zeitraum vom 28.03. bis 05.04.2022 durchgeführt. Dabei wurde der Befund der geomagnetischen Untersuchung nahezu vollständig in den Sondageschnitten bestätigt. Zusätzlich wurden Befunde dokumentiert, die die geophysikalische Messung nicht ergeben hat. Insgesamt wurden mehrere, reich ausgestattete Körperbestattungen der Hallstattzeit aufgedeckt, die wahrscheinlich im Zusammenhang mit den drei Kreisgräben stehen. Letztere verweisen darauf, dass in dem Gebiet einst Grabhügel vorhanden waren.

Daneben hat sich eine Vielzahl an allgemein vorgeschichtlichen Siedlungsgruben erhalten. Schließlich wurden mittelneolithische Siedlungsgruben festgestellt und womöglich eine frühneolithische Bestattung.

Die Ergebnisse des Oberbodenabtrags und der geomagnetischen Prospektion belegen also, dass sich in dem Geltungsbereich der o.g. Planung eine vorgeschichtliche Siedlung der Jungsteinzeit und der frühen Eisenzeit sowie auch die dazu gehörigen Nekropolen befinden. Diese archäologischen Spuren sind im Vorfeld jeglicher Erschließungs- und Baumaßnahmen im Bereich der markierten Fläche (siehe Anlage Grabungsareal) archäologisch zu dokumentieren und auszugraben. Die Ausgrabungsfläche umfasst den gesamten Bauabschnitt 2 und den südlich daran angrenzenden gesamten westlichen Bereich des Bauabschnitts 1 inkl. der angrenzenden Grünstreifen.

Die Direktion Landesarchäologie strebt hierfür einen Vertrag zur Sicherung der archäologischen Funde mit der Ortsgemeinde Albisheim/Pfrimm an, dessen Ziel es ist, den archäologischen Interessen der Öffentlichkeit und Wissenschaft sowie dem wirtschaftlichen Interesse der Gemeinde gerecht zu werden.

In einer vorhergehenden Sitzung hat sich der Gemeinderat aufgrund eines Kostenvoranschlages der Generaldirektion Kulturelles Erbe für notwendige Ausgrabungsarbeiten (ca. 600.000 €), der nicht kalkulierbaren weiteren Kosten (u. a. Bereitstellung Maschinen, Personal, Einzäunung des Grabungsgebietes) und der unklaren Haushaltssituation der Ortsgemeinde Albisheim gegen den Abschluss einer Ausgrabungsvereinbarung entschieden und sich dafür ausgesprochen, den rechtsgültigen Bebauungsplan „Süd IV“ aufzuheben und die noch freie Fläche neu zu Überplanen.

Hinweis:

Gegenstand der Auslegung sind die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und die Begründung mit integriertem Umweltbericht im Entwurf sowie die wesentlichen umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen.

Die Unterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Fachbereich II, Zimmer 2.11, Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3 in 67307 Göllheim während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Diese sind zurzeit montags und dienstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und an Donnerstagen von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Dienstleistungsabend). Zudem stehen die Unterlagen auch zusätzlich auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Göllheim (http://www.vg-goellheim.de) unter der Rubrik Wohnen & Bauen/Bebauungspläne/im Verfahren sowie auf dem Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de) zur Ansicht bereit.

Art der vorliegenden umweltbezogenen Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB)

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind folgende umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange verfügbar und können eingesehen werden:

Begründung mit integrierter Betrachtung der Umweltbelange (Umweltbericht) zum Bebauungsplan „Süd IV – Aufhebung I“:

Bestandsaufnahme und Prognose bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung sowie geplante Kompensationsmaßnahmen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Flächen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, biologische Vielfalt sowie Wechselwirkungen untereinander.

Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie - zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB:

Hinweis auf Grabungsschutzgebiet nach § 22 i. V. m. § 11 DSchG RLP und der Genehmigungspflicht von Vorhaben in solchen Grabungsschutzgebieten.

Albisheim, den 23.06.2023
gez. Zelt
Ortsbürgermeister

Für die Richtigkeit

Göllheim, den 26.06.2023
gez. Antweiler
Bürgermeister

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