Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) i. V. m. § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 aktuelle Fassung bis 31.12.2024 und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.06.2025 folgende Satzung beschlossen:
Die Ortsgemeinde Einselthum setzt folgende Hebesätze ab dem Jahr 2025 fest:
| - Grundsteuer A | 2025 | 366 v. H. |
| - Grundsteuer B | 2025 | 600 v. H. |
| - Gewerbesteuer | 2025 | 418 v. H. |
Die Ortsgemeinde Einselthum setzt folgende Hundesteuersätze ab dem Jahr 2025 fest:
| - Erster Hund | 2025 | 72,00 € |
| - Zweiter Hund | 2025 | 120,00 € |
| - Jeder weitere Hund | 2025 | 168,00 € |
| - Gefährliche Hunde | 2025 | 600,00 € |
Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Die Satzung gilt bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Doppelhaushalts 2026/2027.
Hinweis:
Die Hebesatzsatzung für das Jahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Bekanntmachung erfolgt in „Verbandsgemeinde Göllheim aktuell“ Nr. 27 vom 03.07.2025.
Gemäß § 24 Abs. 6 Satz 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.