Verfahren gemäß §§ 8, 9, 10, 13 WHG zur Erteilung der Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser im Rahmen eines befristeten Langzeitpumpversuches aus den Tiefbrunnen T1 - T3 der Fa. Dyckerhoff GmbH, Göllheim
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern, gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des Verfahrens zur Erlaubniserteilung für die Entnahme von Grundwasser im Rahmen eines befristeten Langzeitpumpversuches aus den Tiefbrunnen T1 - 3 in der Gemarkung Göllheim, Flurstück-Nrn. 2094, 2073, 2084, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.
Antragsteller für das Vorhaben ist die Firma Dyckerhoff GmbH Göllheim, Dyckerhoffstraße, 67307 Göllheim.
Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz in Kaiserslautern aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Wesentliche Gründe der Entscheidung sind:
Die bisher am Standort Göllheim zugelassene Gesamtentnahmemenge, die als Brauchwasser für die werkseigene Zementproduktion dient, reicht aufgrund einer gesteigerten Auslastung des Betriebes nicht mehr aus. Daher beantragte die Fa. Dyckerhoff GmbH die Erhöhung der Grundwasserentnahme.
Die Entnahme des Grundwassers aus den Tiefbrunnen T1-T3 soll im Rahmen eines Langzeitpumpversuches durch ein hydrogeologisch-ökologisches Monitoring begleitet werden, das die örtlichen Untergrundverhältnisse und -veränderungen erfassen und überwachen soll. Damit können mögliche Auswirkungen, insbesondere im Hinblick auf den Klimawandel, besser beurteilt werden.
Naturschutzrelevante Flächen und weitere Schutzgüter sind im Einwirkungsbereich nicht vorhanden oder zeigen bisher keine Betroffenheit durch die Grundwasserentnahme. Der „Lochbach“ mit seinen Gehölzreihen wird als geschützter Landschaftsbestandteil im Rahmen des Langzeitpumpversuches überwacht.
Mit der erhöhten Grundwasserentnahme aus den Tiefbrunnen T1 – 3 der Fa. Dyckerhoff GmbH in Göllheim sind daher keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden, die die Durchführung einer formellen Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Die geprüften Antragsunterlagen sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern zugänglich.
Diese Bekanntgabe wird auch im zentralen UVP-Portal Rheinland-Pfalz unter https://www.uvp-verbund.de veröffentlicht.