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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 28/2022
Amtlicher Teil - 185 breit
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Zellertal für die Jahre 2022 und 2023

vom 06.07.2022

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2023

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

auf

2.201.600 Euro

2.271.100 Euro

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

2.417.300 Euro

2.354.800 Euro

der Jahresüberschuss

/-fehlbetrag auf

-215.700 Euro

-83.700 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

-163.500 Euro

-32.300 Euro

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

137.000 Euro

832.000 Euro

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

714.000 Euro

2.217.000 Euro

der Saldo der Ein-

und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

-577.000 Euro

-1.385.000 Euro

der Saldo der Ein-

und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

740.500 Euro

1.417.300 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2023

zinslose Kredite auf

0 Euro

0 Euro

verzinste Kredite auf

577.000 Euro

1.487.000 Euro

zusammen auf

577.000 Euro

1.487.000 Euro

Nachrichtlich:

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird ermächtigt, die im Haushalt vorgesehenen Kredite nach Bedarf aufzunehmen.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wie folgt neu festgesetzt:

- Grundsteuer A

2022  —  369 v. H.

- Grundsteuer A

2023  —  369 v. H.

- Grundsteuer B

2022  —  409 v. H.

- Grundsteuer B

2023  —  500 v. H.

- Gewerbesteuer

2022  —  421 v. H.

- Gewerbesteuer

2023  —  421 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

- für den ersten Hund

2022  —  72,00 Euro

- für den ersten Hund

2023  —  72,00 Euro

- für den zweiten Hund

2022  —  120,00 Euro

- für den zweiten Hund

2023  — 120,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

2022  —  168,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

2023  —  168,00 Euro

- für gefährliche Hunde je

2022  —  600,00 Euro

- für gefährliche Hunde je

2023  —  600,00 Euro

§ 5

Beiträge

Die Sätze der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungennach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20. Juni 1995 (GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBI. S. 57) werden für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wie folgt festgesetzt:

Beiträge für die Unterhaltung der Wirtschaftswege (§ 11 KAG) in 2022  — 15,00 Euro/ha

Beiträge für die Unterhaltung der Wirtschaftswege (§ 11 KAG) in 2023  — 15,00 Euro/ha

Beiträge für die Deckung der Kosten für den Weinbergschutz (§ 11 KAG) in 2022  — 20,00 Euro/ha

Beiträge für die Deckung der Kosten für den Weinbergschutz (§ 11 KAG) in 2023 — 20,00 Euro/ha

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.

2020

1.846.799,95 €

geprüft

2021

1.591.749,95 €

vorläufig

2022

1.376.049,95 €

vorläufig

2023

1.292.349,95 €

vorläufig

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 6.000,00 Euro überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 30.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 9

Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird in 0 Fällen zugelassen.

§ 10

Weitere Bestimmungen

Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.

Zellertal, den 06.07.2022
gez. Christian Lauer
Ortsbürgermeister (DS)

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung wurden mit Schreiben vom 29.06.2022 erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.07.2022 bis 25.07.2022, während der Dienstzeit im Verbandsgemeindegebäude in Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Straße 3, Zimmer 3.1, öffentlich aus.

Die Bekanntmachung erfolgt in „Verbandsgemeinde Göllheim aktuell“ Nr. 28 vom 14.07.2022.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).