Die Beschlussfassung über die Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Kaiserslautern und das Amtsgericht Rockenhausen wurden an folgenden Sitzungsterminen gefasst:
Gemeinderat Albisheim (Pfrimm) am 12.04.2023
Gemeinderat Biedesheim am 11.05.2023
Gemeinderat Bubenheim am 20.06.2023
Gemeinderat Dreisen am 16.06.2023
Gemeinderat Einselthum am 11.05.2023
Gemeinderat Göllheim am 15.05.2023
Gemeinderat Immesheim am 28.06.2023
Gemeinderat Lautersheim am 27.04.2023
Gemeinderat Ottersheim am 05.07.2023
Gemeinderat Rüssingen am 18.04.2023
Gemeinderat Standenbühl 13.07.2023
Gemeinderat Weitersweiler am 07.06.2023
Gemeinderat Zellertal am 25.04.2023
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 24.07.2023 bis 30.07.2023 (eine Woche, die mindestens fünf Werktage umfassen muss) zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:
Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Zimmer Nr. 1.5, Freiherr-vom-Stein-Str. 1-3, 67307 Göllheim während den Öffnungszeiten
sowie
in den Bekanntmachungskästen der jeweiligen Ortsgemeinden
Die Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim sind wie folgt:
| Montag – Dienstag | 8.30 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch u. Freitag | 8.30 - 12.00 Uhr |
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Wahlamt/Frau Lincks, Freiherr-vom-Stein-Str. 1-3, 67307 Göllheim Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG (Text s. Anhang zu diesem Schreiben) nicht aufgenommen werden durften oder sollten.