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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 28/2023
Amtlicher Teil - 185 breit
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Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinden Albisheim (Pfrimm), Biedesheim, Bubenheim, Dreisen, Einselthum, Göllheim, Immesheim, Lautersheim, Ottersheim, Rüssingen, Standenbühl, Weitersweiler und Zellertalfür die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Rockenhausen und den Strafkammern des Landgerichts Kaiserslautern

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinden Albisheim (Pfrimm), Biedesheim, Bubenheim, Dreisen, Einselthum, Göllheim, Immesheim, Lautersheim, Ottersheim, Rüssingen, Standenbühl, Weitersweiler und Zellertal für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Rockenhausen und den Strafkammern des Landgerichts Kaiserslautern

Die Beschlussfassung über die Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Kaiserslautern und das Amtsgericht Rockenhausen wurden an folgenden Sitzungsterminen gefasst:

Gemeinderat Albisheim (Pfrimm) am 12.04.2023

Gemeinderat Biedesheim am 11.05.2023

Gemeinderat Bubenheim am 20.06.2023

Gemeinderat Dreisen am 16.06.2023

Gemeinderat Einselthum am 11.05.2023

Gemeinderat Göllheim am 15.05.2023

Gemeinderat Immesheim am 28.06.2023

Gemeinderat Lautersheim am 27.04.2023

Gemeinderat Ottersheim am 05.07.2023

Gemeinderat Rüssingen am 18.04.2023

Gemeinderat Standenbühl 13.07.2023

Gemeinderat Weitersweiler am 07.06.2023

Gemeinderat Zellertal am 25.04.2023

Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 24.07.2023 bis 30.07.2023 (eine Woche, die mindestens fünf Werktage umfassen muss) zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:

Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Zimmer Nr. 1.5, Freiherr-vom-Stein-Str. 1-3, 67307 Göllheim während den Öffnungszeiten

sowie

in den Bekanntmachungskästen der jeweiligen Ortsgemeinden

Die Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim sind wie folgt:

Montag – Dienstag

8.30 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag

8.30 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch u. Freitag

8.30 - 12.00 Uhr

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Wahlamt/Frau Lincks, Freiherr-vom-Stein-Str. 1-3, 67307 Göllheim Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG (Text s. Anhang zu diesem Schreiben) nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Göllheim, 11.07.2023 (DS)
Verbandsgemeindeverwaltung
gez.
Steffen Antweiler
Bürgermeister