Titel Logo
Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 28/2024
Amtlicher Teil - 185 breit
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024 und 2025

Muster 1

(zu § 95 GemO)

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024 und 2025 vom 03.07.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

Haushaltsjahr

2024

Haushaltsjahr

2025

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf

244.490 Euro

242.210 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

236.760 Euro

234.060 Euro

der Jahresüberschuss/-

fehlbetrag auf

7.730 Euro

8.150 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

3.680 Euro

13.100 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 Euro

0 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 Euro

0 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 Euro

0 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-3.680 Euro

-13.100 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

Haushaltsjahr

2024

Haushaltsjahr

2025

zinslose Kredite auf

0 Euro

0 Euro

verzinste Kredite auf

0 Euro

0 Euro

zusammen auf

0 Euro

0 Euro

Nachrichtlich:

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird ermächtigt, die im Haushalt vorgesehenen Kredite nach Bedarf aufzunehmen.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für

Haushaltsjahr

2024

Haushaltsjahr

2025

Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse auf

213.000 Euro

223.000 Euro

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wie folgt neu festgesetzt:

- Grundsteuer A

2024

369 v. H.

- Grundsteuer A

2025

369 v. H.

- Grundsteuer B

2024

409 v. H.

- Grundsteuer B

2025

409 v. H.

- Gewerbesteuer

2024

421 v. H.

- Gewerbesteuer

2025

421 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

- für den ersten Hund

2024

60,00 Euro

- für den ersten Hund

2025

60,00 Euro

- für den zweiten Hund

2024

90,00 Euro

- für den zweiten Hund

2025

90,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

2024

144,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

2025

144,00 Euro

- für gefährliche Hunde je

2024

600,00 Euro

- für gefährliche Hunde je

2025

600,00 Euro

§ 6 Beiträge

Die Sätze der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungennach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBI. S. 57) werden für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wie folgt festgesetzt:

Beiträge für die Unterhaltung

der Wirtschaftswege (§ 11 KAG) in 2024

16,00 Euro/ha

Beiträge für die Unterhaltung

der Wirtschaftswege (§ 11 KAG) in 2025

16,00 Euro/ha

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.

2022

306.428 €

geprüft

2023

312.248 €

vorläufig

2024

319.978 €

vorläufig

2025

328.128 €

vorläufig

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 6.000,00 Euro überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 30.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird in 0 Fällen zugelassen.

§ 11 Weitere Bestimmungen

Keine

Immesheim, den 03.07.2024
gez.
Kurt Kauk
Ortsbürgermeister (DS)

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung wurden mit Schreiben vom 02.07.2024 erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.07. bis 22.07.2024 während der Dienstzeit im Verbandsgemeindegebäude in Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Str. 3, Zimmer 3.1 öffentlich aus.

Die Bekanntmachung erfolgt in „Verbandsgemeinde Göllheim aktuell“ Nr. 28 vom 11.07.2024.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).