Ortsbürgermeisterin Frau Stoll-Merkel begrüßte alle Anwesenden und stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Sie bat um Abstimmung über die Aufnahme eines zusätzlichen Tagesordnungspunktes im nichtöffentlichen Teil als TOP 10 „Grundstücksangelegenheiten“. Der Gemeinderat stimmte der Änderung der Tagesordnung zu, anschließend eröffnete Ortsbürgermeisterin Stoll-Merkel die Sitzung.
1. Einwohnerfragestunde
Es wurde bzgl. des aktuellen Stands der sich neigenden Mauer am Entwässerungshäuschen angefragt. Die Ursache muss noch gefunden werden. Es wird in Erwägung gezogen, eine Firma zu beauftragen, die mittels Einsatzes einer Drohne die Lage beurteilen soll oder einen Geologen zur Begutachtung heranzuziehen. Bezüglich der Beseitigung von Rückschnitt entlang der Flutgräben, wurde erläutert, dass die Beschäftigungsgesellschaft beauftragt sei. Weiterhin wurden Straßenschäden (Loch in der Teerdecke) im Schlittweg angesprochen.
2. Friedhofsangelegenheiten
hier: Beratung und Beschlussfassung über die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Zellertal
Der Gemeinderat beschloss die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Zellertal. Diese wird noch öffentlich bekanntgemacht.
3. Friedhofsangelegenheiten
hier: Beratung und Beschlussfassung über die 2. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Zellertal
Der Gemeinderat beschloss die 2. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Zellertal. Diese wird noch öffentlich bekanntgemacht.
4. Zustimmung zum Erlass einer Rechtsverordnung über die Festlegung von Marktsonntagen innerhalb der Ortsgemeinde Zellertal
Der Gemeinderat beschloss die Zustimmung zum Erlass einer Rechtsverordnung über die Festlegung von Marktsonntagen innerhalb der Ortsgemeinde Zellertal nach den Vorschriften des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG). Hierunter fallen die geplanten Veranstaltungen „Zell spielt!“ im Ortsteil Zell, „Zauberhaftes Zellertal“ im Ortsteil Harxheim und der „Genussmarkt“ am 06.09.2026 im Ortsteil Niefernheim. Pro Gemeinde sind jährlich acht Marktsonntage zulässig. Veranstaltungen im Rahmen von Marktsonntagen sind in der Zeit von 11:00 bis 18:00 Uhr durchzuführen.
5. Berichtspflicht gemäß § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 31.12.2025, Gemeinde Zellertal
Der Gemeinderat nahm den Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs gem. § 21 GemHVO zum 31.12.2025 der Gemeinde Zellertal zur Kenntnis.
6. Informationen zum Ist-Zustand des Golsen-Parks in Zell im Rahmen des Regionalen Zukunftsprogramms Rheinland-Pfalz
Zunächst wurde der Rat über den aktuellen Sachstand informiert. Es fanden mehrere Treffen mit den Beteiligten statt, wobei im Park die dringlichsten Baustellen analysiert wurden um festzulegen, welche Projekte in der Planung priorisiert werden sollen. Zur Umsetzung aller angedachten Ideen, könnten nach ersten Einschätzungen die dafür vorgesehenen Mittel nicht ausreichen. Daher soll der Fokus zunächst auf den wichtigsten Punkten liegen, wie z. B. die Erneuerung des Stromkastens und die Verschönerung der Bepflanzung im Park. Anschließend wurde mitgeteilt, dass nach dem geplanten vor Ort Termin Ende April bereits die ersten Angebote für verschiedene Arbeiten eingeholt werden sollen, die erste Kostenschätzung soll für die nächste Gemeinderatssitzung vorliegen.
7.a. Spendenannahme nach § 94 Abs. 3 GemO
Der Gemeinderat stimmte der Spendenannahme i. H. v. 255,00 € von verschiedenen Spendern nach Spendenliste zur Förderung der Heimatpflege zu.Drei der Ratsmitglieder nahmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP aufgrund von Befangenheit nach § 22 GemO nicht teil.
7.b. Spendenannahme nach § 94 Abs. 3 GemO
Der Gemeinderat stimmte der Spendenannahme i. H. v. insgesamt 672,80 € verschiedener Spender nach Spendenliste zur Förderung der Heimatpflege (425,00 €) und Förderung der Erziehung (247,80 €) zu. Fünf der Ratsmitglieder nahmen zu diesem TOP aufgrund von Befangenheit nach § 22 GemO, nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil.
7.c. Spendenannahme nach § 94 Abs. 3 GemO
Der Gemeinderat stimmte der Spendenannahme i. H. v. 290,00 € von verschiedenen Spendern nach Spendenliste zur Förderung der Heimatpflege zu. Sieben der Ratsmitglieder nahmen aufgrund von Befangenheit nach § 22 GemO zu diesem TOP nicht an der Beratung Beschlussfassung teil.
8. Informationen der Ortsbürgermeisterin
Ortsbürgermeisterin Frau Stoll-Merkel informierte den Gemeinderat darüber, dass der Defibrillator für die OG Zell über Spendengelder finanziert werden könnte. Weiterhin könnte die Einrichtung einer ADAC Radservice-Station für einen oder mehrere Standorte in Zellertal angefragt werden. Dies wurde vom Rat befürwortet, die Stationen werden vom ADAC gespendet und auch unterhalten. Sodann wurde über die neu angeschaffte Heizungsanlage in der Kindertagesstätte Zellertal berichtet. Die Heizungsanlage war bereits seit Anfang des Jahres defekt, die neue Anlage wird zwischen dem 07.04. bis 09.04.2026 von der Fa. Brauner eingebaut. Das Angebot für die Heizung lag bei 15.000,00 €. Herrn Knauber von der Verwaltung sowie Ortsbürgermeisterin Stoll-Merkel stellten bzgl. des Austausches der Anlage eine akute Dringlichkeit fest. Der Auftrag wurde nach § 48 GemO als Eilentscheidung von der Ortsbürgermeisterin im Benehmen mit den Beigeordneten vergeben.
Von einigen Mitgliedern des Gemeinderates wurde diese Vorgehensweise kritisiert. Sie wären gerne in die Entscheidung mit eingebunden gewesen. Anschließend wurde dem Rat eine Videoaufnahme aus dem Brunnen des Pumpenhäuschens gezeigt. Abschließend wurde mitgeteilt, dass zur diesjährigen Veranstaltung „Zell spielt“ seitens des Ordnungsamtes der Verwaltung, eine Sperrung der Straße notwendig ist um die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten.
9. Informationen der Ortsbürgermeisterin
Kein Anfall.
10. Grundstücksangelegenheiten
Der Gemeinderat beschloss, diesen extra aufgenommen Punkt doch auf die nächste Gemeinderatssitzung zu vertagen.